Belastungen bei Behandlung Behinderter
Wieviel Belastungen bei einer Behandlung behinderter Menschen GRUNDSÄTZLICH "zumutbar" ist, geht unter anderen aus dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 Aktenzeichen 2 BvR 882/09 aus Absatz 61 und 63 hervor. Welche GRUNDSÄTZLICHE Bedeutung der WILLE des betreuten Menschen hat zeigt unter anderen Absatz 52 und 53 .
In Kliniken scheint der Patientenwille betreuter Menschen, nach neuer Gesetzgebung, mehr an Bedeutung gewonnen zu haben.
Wie sieht es mit dem Wille des Betreuten in Behindertenheimen aus (Feststellung nach den Kriterien des Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts /Inkraftrten 1.9.2009) ?
Welche Erfahrungen haben Betreute und Angehörige seitdem gemacht ?
Ich hoffe das viele Betroffene und Angehörige an dieser Diskussion teilnehmen und ihre Erfahrungen mitteilen .
Danke !