Schutz- oder Arbeitskleidung?
Das Tragen von Arbeitsschutzkleidung (zum Beispiel Schutzhelm, Schutzhaube) kann durch erzwingbare Betriebsvereinbarungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 88 BetrVG) oder durch Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zur Pflicht gemacht werden.
Solche Unfallverhütungsvorschriften begründen zugleich die Pflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, Schutzkleidung bereitzustellen und die Kosten dafür zu tragen (§ 3 ArbSchG).
Handelt es sich dagegen um normale Arbeitskleidung ohne vorgeschriebene Schutzfunktion oder berufstypische Merkmale, muss der Arbeitnehmer die Kosten selbst tragen. Etwas anderes kann sich aber aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.
Hier gilt aber das Urteil des BAG vom 12.02.2009, Az.: AZR 676/07: Der finanzielle Aufwand für Ihre Arbeitskleidung muss in einem vernünftigen Verhältnis zum Gehalt stehen.
Wenn du Arbeitskleidung benötigst, schreib bitte genauer was für welche. Siehe Beitrag von Klausi.