Hallo Zina!
Ich bin der Meinung, dass sich ein Arzt über seine Schweigepflicht nur hinwegsetzen kann, wenn der Patient schriftlich eingewilligt hat ("Entbinding von der Schweigepflicht") wie das zum Beispiel bei Kranken-/Lebensversicherungen manchman nötig ist. Und: wenn ein gerichtlicher Beschluss dafür da ist, das heißt ein Richter hat aus wichtigen Gründen festgelegt, dass der Arzt Auskunft geben muss (wohlgemerkt: MUSS, nicht DARF!).
Falls deine Frage irgendwelche rechtliche Gründe hat, würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Falls du dir das nicht leisten kannst, kann man sich beim Amtsgericht unter Vorlage der Einkommensnachweise einen Beratungsschein ausstellen lassen. Der Beamte wird wohl etwas nachfragen, man muss aber nur eine grobe Begründung geben.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen
Kermit