Darf ein Arzt eine Ausnahme bei der Schweigepflicht machen?

Hallo! Ärzte haben ja die Schweigepflicht einzuhalten. Gibt es besondere Situationen in denen er sein Schweigen brechen darf? Das wäre wichtig für mich zu wissen. Kennt sich jemand von euch aus und kann mir einen sagen, wie es sich verhält? Recht herzlichen Dank! Gruß Zinaxxx

Antworten (3)

Ganz sicher bist du nur bei einem katholischen Priester, denn das Beichtgeheimns darf unter keinen Umständen gebrochen werden. Auch nicht nach dem Tod des Beichtkindes und auch dann nicht, wenn der Priester mit dem Tod bedroht wird.

Es gibt Ausnahmen

Es gibt wenige Ausnahmen. Wenn du zum Beispiel TBC oder eine andere meldepflichtige Krankheit hast, dann muss der Arzt seine Schweigepflicht brechen. Das sagt er dir dann aber auch.
Ansonsten darf er das nur, wenn du ihn von seiner Schweigepflicht entbindest.

Moderator
Hallo Zina!

Ich bin der Meinung, dass sich ein Arzt über seine Schweigepflicht nur hinwegsetzen kann, wenn der Patient schriftlich eingewilligt hat ("Entbinding von der Schweigepflicht") wie das zum Beispiel bei Kranken-/Lebensversicherungen manchman nötig ist. Und: wenn ein gerichtlicher Beschluss dafür da ist, das heißt ein Richter hat aus wichtigen Gründen festgelegt, dass der Arzt Auskunft geben muss (wohlgemerkt: MUSS, nicht DARF!).

Falls deine Frage irgendwelche rechtliche Gründe hat, würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Falls du dir das nicht leisten kannst, kann man sich beim Amtsgericht unter Vorlage der Einkommensnachweise einen Beratungsschein ausstellen lassen. Der Beamte wird wohl etwas nachfragen, man muss aber nur eine grobe Begründung geben.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen

Kermit

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