Die Sache mit dem Wohnheim für Behinderte
Die Kosten für den Platz im Wohnheim übernimmt zunächst der Sozialhilfeträger. Jeder Bewohner erhält monatlich einen Barbetrag (Taschengeld) in Höhe von 94, 77 €.
Seit dem 01.07.08. Außerdem erhält er jährlich eine Bekleidungsbeihilfe von 225 €.
Das Eigenvermögen darf die Summe von 2600 € nicht übersteigen.
Dies ist das Geschützte Vermögen. Alles drüber hinaus vorhanden ist, ist das Ungeschützte Vermögen.
Und wird vom Sozialhilfeträger zur Kostendeckung herangezogen.
Auch alle Renten Zahlungen mit Ausnahme von Blindengeld muss der neue Bewohner an den Sozialhilfeträger als Kostenbeteiligung abtreten. Ebenso wie ca. die Hälft seines Arbeitsentgelts. In der Regel werden auch die Eltern des Bewohners mit 46 € im Monat belastet.
Im Wohnheim Muss sich dann der neue Bewohner um keine Kosten mehr kümmern. Auch beim Kurzzeitwohnen übernimmt der Sozialhilfeträger, falls kein ungeschütztes Vermögen vorhanden
ist, die Kosten.