Zählkind
Hallo
> und die andere tochter lebt bei seiner ex frau, , ,
> wird sie trotzdem mitgezählt??
Seine Tochter kann bei dir nicht als Zählkind geführt werden.
Es könnte in eurem Fall daher günstiger sein, wenn dein Mann das Kindergeld für alle Kinder beantragt. Die 3 Kinder, die in eurem Haushalt leben wären dann die sogenannten Zahlkinder, sein weiteres Kind könnte als Zählkind berücksichtigt werden.
Welches Kind bei einem Berechtigten im Sinne des § 62 EStG erstes oder weiteres Zahlkind ist, bestimmt sich danach, an welcher Stelle das bei diesem Berechtigten zu berücksichtigende Kind in der Reihenfolge der Geburten steht. In der Reihenfolge der Kinder werden auch diejenigen mitgezählt, für die der Berechtigte nur deshalb keinen Anspruch auf Kindergeld hat, weil für sie der Anspruch vorrangig einem anderen Berechtigten zusteht (§ 64 Abs. 2 oder Abs. 3 EStG) (Zählkinder).
Ist seine Tochter, die nicht in eurem Haushalt lebt, von den 4 Kinder die Jüngste ändert sich nichts an der Kindergeldhöhe, da sie in der Reihenfolge an letzter Stelle stehen würde.
Angenommen deine Kinder sind 2000 und 2002 geboren, seine Kinder 2001 und 2004. Die 2001 geboren Tochter lebt nicht in eurem Haushalt.
Die anderen 3 Kinder würden bei deinem Mann wie folgt berücksichtigt:
1. Kind 2000 (164 €)
2. Kind 2001 (Zählkind)
3. Kind 2002 (170 €)
4. Kind 2004 (195 €)
Er würde 529 € Kindergeld bekommen. Du hingegen nur 498 €, da seine Tochter nicht bei dir berücksichtigt werden kann.
Abwandlung: Die 2004 geborene Tochter lebt nicht in eurem Haushalt.
Die anderen 3 Kinder würden bei deinem Mann wie folgt berücksichtigt:
1. Kind 2000 (164 €)
2. Kind 2001 (164 €)
3. Kind 2002 (170 €)
4. Kind 2004 (Zählkind)
Ihr würdet 498 € Kindergeld bekommen. In dem Fall wäre es egal, wer von euch beiden das Kindergeld beantragt.