Hilfeee ich kriege kein Kindergeld

Halli Hallo..
Ich habe mich versucht in die ganze Bürokratie reinzulesen, finde dennoch keine Lösung. Vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Ich hab angeblich keinen Kindergeldanspruch. Ich wohne seit 2.02.15 nicht mehr bei meiner Mutter, außerdem erhalte ich kein Unterhaltsgeld von ihr (auch wenn diese könnte). Des Weiteren studiere ich im ersten Semster (kein duales Studium). Mir steht ein BaFög, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu.

Ich wohne in einer WG mit der Mutter von meinem Freund, seiner Schwester und meinem Freund zusammen.

Von meinem leiblichen Vater erhalte ich Unterhalt in höhe von 298, -
Jetzt schreiben die Herren und Damen von der Familienkasse das dieser dann das Kindergeld beantragen solle. Mit diesem habe ich seit 20 Jahren (ich bin 21) keinen Kontakt. Des Weiteren hat meine Mutter das alleinige Sorgerecht. Da das Unterhaltsgeld weniger als die Grundsicherung ist denke ich das es mir zusteht.
Wieso bekomme ich es dennoch nicht?
Bzw. wie kriege ich es hin das ich das Kindergeld bekomme?

Antworten (1)
Hoffentlich nicht Jura

Du bist 21! Warum hat deine Mutter immer noch das Sorgerecht für dich?

> Mit diesem habe ich seit 20 Jahren (ich bin 21) keinen Kontakt.

Naja, ein Minimum an Kontakt muss ja bestehen. Oder wie setzt ihr die Höhe des Unterhalts fest, woher kennt er deine Kontonummer, woher bekommst du seine Einkommenserklärung für den BAföG-Antrag etc.?

> Wieso bekomme ich es dennoch nicht?
> Bzw. wie kriege ich es hin das ich das Kindergeld bekomme?

Habt die Familienkasse dir doch geschrieben. Dein Vater muss das Kindergeld beantragen.
Anspruchsberechtigt beim Kindergeld sind grundsätzlich die Eltern (§ 62 Abs. 1 EStG). Da du nicht mit einem Elternteil und einem Haushalt lebst und dein Vater Unterhalt zahlt, ist er vorrangig berechtigt (§ 64 Abs. 3 EStG).

> Mir steht ein BaFög, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu.

Da musst du dich aber noch gründlich in die "Bürokratie" einlesen.
Wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast, bist du grundsätzlich vom ALG II (§ 7 Abs. 5 SGB II) und Wohngeld (§ 20 Abs. 2 WoGG) ausgeschlossen. Anspruch auf ALG I (SGB III) hast du als Student auch nicht.
Du könntest höchstens noch einen Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten nach § 27 SGB II erhalten. Wobei dann aber wiederrum § 22 SGB II zu beachten wäre.

> Da das Unterhaltsgeld weniger als die Grundsicherung ist
> denke ich das es mir zusteht.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht deine Aussage?

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