Fragen zum Kindesunterhalt

Hallo,

ein Kindsvater hat 2 Kinder. Eins mit Person A und eins mit Person B. Für beide zahlt er Unterhalt i.H.v. jeweils 257 EUR.

Seit letzem Jahr ist der Kindsvater erstmalig mit einer anderen Frau verheiratet, mit der er sich jetzt eine eigene (kinderlose) Zukunft aufbauen möchte. Sie möchten ein Haus kaufen.

Person A will gern deren Zukunft zestören und den Kindsvater samt Ehefrau ausnehmen, denn beide verdienen gut.

Person B hält sich aus allem raus. Wird aber in regelmäßigen Abständen von Person A aufgehetzt.

Inwiefern wirken sich das Gehalt der Ehefrau und das abzuzahlende Darlehen für das Haus auf den bestehenden Kindesunterhalt aus?

Kann die Ehefrau des Kindsvaters konkret für den Unterhalt der Kinder herangezogen werden?

Können Person A und Person B einen höheren Unterhalt als jetzt einfordern, weil der Kindsvater durch die Heirat eine andere Steuerklasse hat als vorher?

Was passiert mit dem gekauften Haus bzw. dem Darlehen?

Was ist, wenn die Ehefrau arbeitslos wird?

Makea

Antworten (1)
Unterhalt

Hey hi,
also dein Verdienst hat nichts mit dem Unterhalt zu tun.........du kannst verdienen was du willst, dafür können sie dich nicht heranziehn.Also das Darlehn hat damit nichts zu tun denn er muss ja vorher rechnen ob er die Belastung mit dem Unterhalt schafft.Rechnet vorher ob das alles zu schaffen ist ansonsten würde ich das lassen.Die Kinder haben ein Recht auf den Unterhalt oder denkst du nicht?Das sollte doch an erster Stelle stehn das der gesichert ist.Sie können dich nicht zum Unterhalt heranziehn, somit wird der Unterhalt auch nicht angepasst wenn du Arbeitslos wirst.........der Unterhalt wird anhand des Einkommens deines Partners berrechnet.Ich wünsche euch alles Gute und lass dich nicht von der Mrs so ärgern.(mein Ex hat auch so eine Mrs)Geniess dein Leben mit Ihm.....mach Ihn Glücklich, lass dich Glücklich machen und sie wird schnauben vor Wut.Alles Gute

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