Gehört ein Vaginal-Ultraschall mit zur Krebsvorsorge-Untersuchung?

Hallo! Letzten Freitag war ich zu einer Krebsvorsorgeuntersuchug. Es wurde nur ein Abstrich gemacht. Als ich den Arzt fragte, ob er denn kein Vaginal-Ultrschall macht, sagte er, daß ich dieses Ultraschall selber bezahlen müsse. Meine Freundin sagte mir aber, ihr Arzt mache immer ein Ultraschall. Kann es wirklich zu unterschiedlichen Leistungen bei den Frauenärzten kommen? Wer kann berichten, ich bin sauer. Gruß Anke39

Antworten (5)
@schlumpffine

Naja ich denke, in dem Falle, also wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine Ultraschalluntersuchung vorliegt, dass da auch die Kasse die Kosten für die Untersuchung übernimmt. Anders ist es, wenn die Patientin ohne ersichtlichen Grund danach verlangt. Dann handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung, die aus eigener Tasche gezahlt werden muss.

Mit dem Ultraschall kann man gut Myome entdecken, unter denen einige Frauen sehr leiden. Von daher kann es sinnvoll sein, wenn man die Untersuchung aus eigener Tasche bezahlt, wenn man unter Beschwerden leidet, die den Verdacht nahelegen, dass Myome daran Schuld sein könnten.

Es kommt bestimmt darauf an, ob der Arzt eine Notwendigkeit dafür sieht, weitere Untersuchungen an seiner Patientin vorzunehmen. Allerdings hat das dann nichts mehr mit der normalen Krebsvorsorge zu tun.

Davon habe ich noch nie gehört. Bei mir wird auch nur ein Abstrich gemacht, aber kein Ultraschall.

Moderator
@Anke

Dein Arzt hat recht. Zur Krebsvorsorgeuntersuchung gehört nur ein Abstrich und das Abtasten der Eierstöcke und der Gebärmutter. So steht es auch überall auf den Webseiten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist jeden Arzt freigestellt sich für eine Ultraschalluntersuchung zu entscheiden, wenn er sie für medizinisch notwendig hält z.B. bei bekannten Vorerkrankungen oder akuten Beschwerden, dann zahlt das auch die Kasse. Ist das bei dir nicht gegeben, ist der Ultraschall eine IGeL-Leistung und du musst dafür bezahlen. Abgesehen davon ist der Nutzen gering.

Bei einer Ultraschalluntersuchung können Eierstock- oder Gebärmutterkrebs nicht sicher erkannt, und auch nicht ausgeschlossen werden. Deshalb bezahlen das die gesetzlichen Krankenkassen nicht.

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