@ diabolo2011
Da "LilaSusanne" das schon am 31.07.10 ins Forum gepostet hat, wird ihr deine Antwort, wenn sie da überhaupt noch lesen wird, wenig helfen, wenn sie den Gutschein noch nicht "eingelöst" hat. Am 31.07.10 war der Gutschein schon mindestens 2 Jahre alt, dann ist er jetzt mindesten 4 1/2 Jahre alt und die 3 Jahre Gültigkeitsdauer sind schon lange "abgelaufen".
Ich habe dazu vor ein paar Tagen auch etwas im TV gehört und zwar, das man nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sich den Betrag auf dem Gutschein, minus einer Summe, für Bearbeitung und entgangenen Gewinns, auszahlen lassen kann. Der "Laden" muss den "Restbetrag" auszahlen, er darf das Geld nicht behalten, da für das Geld ja keine Leistung erbracht wurde. Sollte der "Laden" sich weigern das Geld auszuzahlen, wäre das eine Unterschlagung!