Heizkostenabrechnung bezieht unbeheizten Keller mit ein - ist das korrekt?

Hallo,
unsere Eigentumswohnung ist laut Mietvertag (Wohnung wurde vor 3 Jahren von uns selbst gekauft) und Liegenschaftsbericht 86qm groß. In der Heizkostenabrechnung werden 93qm angegben.
Die Hausverwaltung gibt an, dass unser unbeheizter Keller mit berechnet wird.
Weiterhin wird von der Hausverwaltung die Sachlage so gerechtfertigt, dass es "normal" sei.
Bei unseren Nachbarn wir der Keller nicht berücksichtigt.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
MfG
Jens

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Antworten (2)
Oder...

..Mieterschutzbund. Da bin ich mir aber nicht sicher, weil es sich ja um Eigentum handelt. Aber versuchen kannst du es ja.

Hallo lenser

Geh mal zur Verbraucherzentrale. Die können dich diesbezüglich beraten und auch Rechtsbeistand geben.
Gruß
Lotte

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