Renovierung bei Auszug auch nach nur kurzer Mietzeit Pflicht?

Hallo,
auf der Homepage eines Mietervereins habe ich gelesen, dass "die pauschale Verpflichtung, die Wohnung beim Auszug zu renovieren" ungültig sei, "weil sie nicht berücksichtigt, wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat.
Zieht der Mieter bereits nach wenigen Monaten wieder aus, müsste er dieser Bestimmung zufolge trotzdem die ganze Wohnung renovieren."
Ich habe das Problem, dass ich bereits nach einigen Monaten Untermiete wieder ausziehe, der Vermieter aber verlangt, dass die WOhnung gestrichen wird.Dummerweise habe ich das im Mietvertrag unterschreiben. Ist dieser Vertrag nun ungültig oder betrifft das nur andere Renovierungen?

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Renovierung

Hallo,
die Klausel ist nicht mehr rechtsgültig " Urteil BGB".
Also mussen Sie nicht mehr renovieren.

Haumeister

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