Hörgeräte zurück geben nach Abschluß?

Liebe Foristen,

ich habe eine Frage an Euch, vielleicht weiß da jemand bescheid.

meine Tante ist seit vielen Jahren HG-Trägerin und hat einen Akustiker in ihrer fußläufigen Nähe, zu dem sie gern und oft zur Betreuung geht. Sie ist etwas „verdreht“ und vergisst oft die Handhabung oder verlegt die Batterien oder gleich die Geräte, bekommt dort aber immer Hilfe.

Gestern kam sie an mit neuen Hörgeräten. Sie hat sie seit etwa 2 Wochen von einem anderen Akustiker, weiß aber nicht mehr, woher. Nur dass sie mit dem Bus in die Innenstadt fahren musste. Sie weiß auch nicht mehr, wie oft und wann sie dort war.

Sie sagt, sie war bei ihrem HNO-Arzt, der hat gesagt, sie braucht neue Geräte und sie soll dort und dorthin fahren. Hat sie wohl gemacht, kann sich aber an Einzelheiten nicht mehr erinnern.
Gleichzeitig ist sie etwas durcheinander, weil sie eigentlich weiter von ihrem Akustiker in der Nachbarschaft betreut werden möchte. Das hat sie wohl beim HNO und auch bei dem anderen Geschäft gesagt.

Es sind Kassengeräte, sie hat nichts bezahlt, und sie sitzen nicht besonders.
Ich weiß, dass der „alte“ Akustiker sie wohl weiter betreuen muß und das auch gern tut, aber eigentlich ärgert es mich etwas, dass meine Tante wohl „überfahren“ wurde. Kann man eigentlich so eine Hörgeräteanpassung noch rückgängig machen? Also die Geräte zurückgeben. Meinetwegen die Maßstöpsel bezahlen und sich dann noch mal neue Geräte vom „Stammakustiker“ anpassen lassen? Ich bin echt verärgert und würde meiner Tante gern helfen. Ihr tut es so leid, dass es so gelaufen ist. Hat da jemand Erfahrung?

Danke fürs Lesen,
die Nette_Nichte

Antworten (1)
Schwierig

Also,

Sie können einfach bei der Krankenkasse Ihrer Tante erfragen ob und wann von wem die letzten Hörgeräte abgerechnet wurden.
Erläutern Sie der Krankenkasse den Sachverhalt.
Wenn die neuen Hörgeräte noch nicht abgerechnet wurden kann Sie die Systeme auch noch ohne weiteres zurückgeben.
Dann hat aber die Krankenkasse auch nicht unbedingt daten vorliegen.
Grundsätzlich können neue Hörgeräte erst alle 6Jahre neuvordnet werden, außer die alten sind nichtmehr ausreichend oder aber sie wurden verloren.
Dann aber müsste der neue nicht bekannte akustiker einen antrag bei der Krankenkasse einreichen.
Wenn die Hörgeräte schon abgerechnet wurden wird es mit der rückgabe schwierig bis unmöglich. Aber auch dazu nocheinmal mit der Krankenkasse sprechen. Und vorher noch die Seriennummern der "alten" Hörgeräte notieren(steht meistens im Batteriefach).
Denn jedes verrechnete Hörgerät ist bei der Krankenkasse hinterlegt.
Hoffe dies hilft etwas weiter, und viel erfolg ;)

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