Kann das Kubitaltunnelsyndrom zur Berufsunfähigkeit bei Masseuren führen?

Ein guter Freund ist als Masseur tätig und hat folgendes Problem:
Er ist an dem sogenannten Kubitaltunnelsyndrom erkrankt, die Handkante und der kleine Finger sind taub und es zieht jetzt auch in den Ellenbogen hinein.
Massieren ist kaum noch möglich für ihn und er steht kurz davor, diesen Beruf aufgeben zu müssen.
Wird so eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt und könnte das zur Erwerbsminderungsrente führen?

Antworten (2)

Ein Kubitaltunnelsyndrom kann sicher zu einer Berufsunfähigkeit führen. Aber wenn es möglich ist, werden die Rentenversicherungsträger und/oder die Krankenkassen oder eben auch das Arbeitsamt eine Möglichkeit finden, den Masseur umzuschulen.

Berufserkrankung

Ja, wird als Berufserkrankung anerkannt, spätestens wenns zur Aufgabe des Berufes geführt hat. Eine Erwerbsminderungsrente ist eher unwahrscheinlich, zunächst werden andere maßnahmen überprüft, innerbetriebliche Umsetzung, Umschulung usw.

Alles Gute

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