Kann das Kubitaltunnelsyndrom zur Berufsunfähigkeit bei Masseuren führen?
Ein guter Freund ist als Masseur tätig und hat folgendes Problem:
Er ist an dem sogenannten Kubitaltunnelsyndrom erkrankt, die Handkante und der kleine Finger sind taub und es zieht jetzt auch in den Ellenbogen hinein.
Massieren ist kaum noch möglich für ihn und er steht kurz davor, diesen Beruf aufgeben zu müssen.
Wird so eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt und könnte das zur Erwerbsminderungsrente führen?