Hallo Konrad!
Mika-AN hat recht, du kannst als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn du die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 4237, 50 EUR im Monat bzw. 50.850 EUR im Jahr übersteigst. Ab diesem Einkommen giltst du als "freiwillig gesetzlich versichert". Wenn du diese Einkommensgrenze überschreitest, muss dir die GKV eine Mitteilung mit dem Hinweis auf das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht schicken. Ab diesem Termin hast du 2 Wochen Zeit deine Austritt aus der GKV zum Ende des Jahres erklären. Dann kannst du dir eine private Krankenvollversicherung suchen.
Bei der privaten hast du den Vorteil, dass du dir aussuchen kannst, inwieweit du versichert sein willst und es errechnet sich der Beitrag aus dem, was du willst udn deinem Alter. Dein Einkommen ist dabei unerheblich. Wenn du Familie hast, solltest du das aber gut durchrechnen, denn beim Hauptverdiener sind die Kinder mitversichert. In der GKV kostenfrei, bei der PKV muss jedes Kind seinen vollen Beitrag zahlen.
Lass dich beraten, am besten von unterschiedlichen Gesellschaften oder von einem dir gut bekannten Vermittler, bei dem du weißt, dass er danach berät, was du als Kunde willst und ich danach, was sein Geldbeutel gerne hätte...
Viele Grüße
Kermit
PS: auch wenn die Site von einem Versicherer ist, ist dieser Beitrag neutral und ausschließlich informativ abgefasst.
http://www.vkb.de/web/html/pk/ratgeber/gesundheit/wissenswertes/gesundheitsinformationen/
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