Kindergeld für aufgenommenen 16-Jährigen

Wir haben einen Freund meines Kindes bei uns zu HAuse aufgenommen, weil die Mutter ihn rausgeschmissen hat. Der Junge ist 16 und sein Vater zahlt Unterhalt für ihn. Seine Mutter bekam für ihn bislang das Kindergeld und besteht auch weiter auf das Geld.
Kann der Junge das Kindergeld für sich selber beantragen oder wir für ihn. Es wäre doch ungerecht, wenn die Mutter weiterhin das Kindergeld bekäme, obwohl sie weder einen Beitrag zum Unterhalt beiträgt noch sonst irgendwie sich um den Jungen kümmert. Die Unterbringung bei uns ist mit dem JUgendamt abgeklärt und er erspart sich so einen Heimaufenthalt bis er alleine wohnen kann.

Antworten (1)
Wichtig ist die Höhe der Unterhaltsleistung

Hi,

zahlt die Mutter kein Unterhalt und sind die eltern getrennt lebend ist es dringend zu empfehlen das Kindergeld über den Kindesvater zu beantragen, da dieser bei höherem Barunterhalt anspruchsberechtigt ist. Er kann ja dann auch im Antrag die Kontonummer seines Sohnes angeben.

Sie könnten es nur beantragen, wenn Ihnen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erteilt wurde und Sie sozusagen die Pflegemutter sind.

Ich denke es kommt wohl eher Punkt 1 in Frage. Bei Antragtstellung unbedingt mit angeben seit wann der Junge nicht mehr im Haushalt der Mutter lebt. Ist er denn mit 1. Wohnsitz bei ihnen gemeldet?

MfG

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