Kindergeld nachträglich beantragen

Hallo,
Seit September bin ich Arbeitsuchend. Ich hätte mal eine Frage. Mein Mann und ich leben seit Jahren getrennt und mein 15 jähriger Sohn lebt bei mir. Ich habe für meinen Sohn von meinem Mann 184 Euro bekommen wobei er dachte es sei das Kindergeld für meinen Sohn das er ja angeblich bezogen hatte und auch weiterleiten musste. Eigentlichen Unterhalt zahlte er nicht. Jetzt hat er erfahren dass sein Arbeitgeber seit Jahren gar kein Kindergeld mehr zahlt. Er arbeitet bei der Stadt als Angestellter. Also hieße das er doch Unterhalt gezahlt hat. Aber was ist mit dem eigentlichen Kindergeld kann ich das noch nachträglich beantragen oder ist es weg? Und was ist wenn er den unfreiwillig gezahlten "Unterhalt" wieder haben möchte?
Ich hoffe jemand kennt sich da aus.

Antworten (1)
4 Jahre rückwirkend

Kindergeld kann bis zu 4 Jahre rückwirkend gezahlt werden. Sollte der Arbeitgeber also bereits 2007 die Zahlung eingestellt haben, dann unbedingt dieses Jahr noch einen Antrag stellen, da am 31.12. Verjährung für 2007 eintritt.

Der Arbeitgeber hat die Kindergeldzahlung damals vermutlich eingestellt, als er erfahren hat, dass das Kind nicht mehr beim Vater lebt.

Rückforderung Unterhalt: Da dein Mann eurem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig ist und die Mindestunterhalt bei einem 15-jährigen deutlich höher als 184 € ist, gibt es keine Grundlage für eine Rückforderung.

Wenn der Arbeitgeber das Kindergeld zahlt, ist er ja im öffentlich Dienst und da wird er wohl genug verdienen um Unterhalt leisten zu können (mehr als den Selbstbehalt). Die Begründung, er hätte über Jahre nicht gemerkt, dass er kein Kindergeld erhält, wird ihm auch niemand abnehmen. Schließlich steht gezahltes Kindergeld auf den Gehaltsabrechnungen und der Lohnsteuerbescheinigung.

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