Kindergeld nur zum Teil bewilligt

Hallo zusammen,

wenn ich an die Kindergeldkasse denk, bekomm ich so langsam wirklich einen dicken Hals!
Ich habe im Juni 2008 das Kindergeld für mich selbst, erneut beantragt.
Mir wurde dann gesagt das ich Nachweise schicken müsse, dass ich mich in der Zeit um eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz gekümmert habe.
Also habe ich mühsam alle Unterlagen wie Bewerbungsabsagen etc zusammen gesucht und habe es nachgereicht. Bis zum Januar 2009 hat sich da einfach nichts getan. In diesem Monat habe ich auch meine Ausbildung angefangen und musste nochmal einen Antrag ausfüllen bzw nochmals beantragen. In dieser Zeit kam weder eine Bewilligung noch eine Ablehnung.
Mittlerweile ist es fast Ende Juni und es kam endlich mal ein Schreiben mit der Bewilligung nachdem sie mich ständig am Telefon hingehalten haben.

Der ganze Witz bei der Sache ist aber, dass sie das Kindergeld aber erst ab 30.01.2009 bewilligen.
Ich frage mich was mit dem Antrag von Juni 2008 ist?
Mir wurde versichert, wenn ich das Nachreiche bekomme ich es nachgezahlt..

Können die sowas einfach machen?
Sie sind doch verpflichtet zu zahlen wenn ich Anspruch darauf habe....

Antworten (1)
Anspruch

Normalerweise gilt der Anspruch auch meines Wissens ab dem Zeitpunkt, ab dem er zuerst angemeldet wurde. Diesen Zeitpunkt sollte man nachweisen können. Dennoch, meine Erfahrungen mit Behörden zeigen, dass die so ihre ganz eigenen Bestimmungen haben und damit auch eigene Gesetze. Am besten kompetente Rechtsberatung befragen.
Grüße Feo

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