Kindergeldzahlung zwischen zwei Ausbildungen

Mein Sohn ist 21 Jahre hat die Lehre beendet. Er macht 6 Monate eine Auslandsarbeit für 100 €/Woche, danach will er eine weitere Ausbildung anfangen.
Bekommt er das Kindergeld weiter oder wird es mit Unterbrechung weiter gezahlt?

Antworten (1)

Bis zum 25 Lj. nach neuer Regelung bestünde ein Anspruch aufgrund von Ausbildungswilligkeit, d.h. er müßte bei der Berufsberatung ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein, bzw. Eigenmühungen nachweisen, daß er sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt (Kopien von Vorstellungsgesprächen, Absageschreiben usw.). Handelt es sich bei der Auslandstätigkeit um eine Vollzeitarbeit, würde kein Anspruch bestehen. Kommt nun darauf an, hat er sich gleich nach Ende der Ausbildung bemüht, wenn ja ab wann und wie gesagt, handelt es sich um eine Vollzeitarbeit.

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