Kindergeld trotz Bundeswehr?

Hallo,
mein Sohn war vom Jan.04 bis Sept.04 bei der Bundeswehr. Ist es richtig, dass ihm in dieser Zeit Kindergeld zusteht?
Wenn ja, kann man das rückwirkend beantragen?

Antworten (1)

Während der Zivi bzw. GWD-Zeit besteht kein Anspruch auf Kindergeld, sollte Ihr Sohn über das 27. Lj. hinaus nich in einer Ausbildung sein, kann man eine Verlängerung um die Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeit beantragen.

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