Vertretungsgeld als zusätliches Einkommen

Hi, ich bin im 3.Lehrjahr meiner Ausbildung bei einem Discounter und vertrete diese Filiale auch. Somit bekomme ich zusätzlich zum Gehalt Vertretungsgeld. Muss dies bei der Berechnung meines Jahreseinkommen zum Thema Kindergeld berücksichtigt werden oder wird es nicht dazugerechnet.
WICHTIG: Das Vertretungsgeld ist im Monat unterschiedlich groß, da ich ja im Monat die Filiale unterschiedlich oft vertrete.
Danke

Antworten (1)

Ja, es zählt das gesamte Jahreseinkommen, wenn der Anspruchstatbestand (Ausbildung v. 01.01. bis 31.12.) das ganze Jahr vorliegt. Bruttogehalt abzgl. Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abzgl. Werbungskostenpauschale i.H. v. 920 € (sollten die Werbungskosten höher als 920, -- € sein, könnten erhöhte Werbungskosten abgezogen werden.

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