Kindergeld trotz Inhaftierung

Hallo, mein neffe muss derzeit eine 3jährige haftstrafe verbüssen, vorher lebte er von der Arge + war als arbeitssuchend gemeldet. Jetzt stellt die Familienkasse zum 01.04.12 das kindergeld ein, aber wovon soll man sich im monat etwas kaufen, wie zb hygieneartikel, mal ne cola, nervennahrung, friseur, telefonkarte usw, arbeiten kann er derzeit da noch nicht, aber es muss doch jemand zuständig sein, ist es rechtens mit dem K-geld? Hoffe, hier hilfe zu finden oder adressen, woran man sich wenden kann. Lieben dank und lg jassy

Antworten (2)
Moderator
Hallo Jassy!

"Gast" hat recht. Das Kindergeld steht einem über 18-jährigen zu, solange er ausbildungssuchend oder in Ausbildung ist. Beides ist er im Moment nicht....

VIele Grüße
Kermit

Kein Kindergeld im Gefängnis ...

Kindergeld ist nicht dafür gedacht, einen Gefängnisaufenthalt zu versüßen, sondern als steuerliche Entlastung der Eltern, solange das Kind eine Ausbildung absolviert.

Jeder Hafttag kostet den Steuerzahler zwischen 80 und 90 €. Da gibt es nicht noch Kindergeld obendrauf.

Mehr schreib ich hier besser nicht ...

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