Kindergeld und Steuerfreibetrag
Bin getrennt lebend seit 2006.
Für meinen jüngsten Sohn, hat niemand Kindergeld beantragt, nachdem er 18 wurde. Nun habe ich erfahren, dass ich nachträglich Kindergeld für ihn beantragen kann, und zwar für 2013, 2014 und einen Teil von 2015 (wegen Studium/Berufsausbildung). Steuerlich gesehen ist aber der Freibetrag für 0, 5 Kinder für mich günstiger als das Kindergeld. Zentrale Frage: Kann man nachträglich Kindergeld (2013, 2014 und ein Teil 2015) beantragen, ohne es ausgezahlt zu bekommen, weil man nur den 0, 5 - Freibetrag haben möchte?