Kindergeld zurückzahlen, wenn Schule doch nicht besucht wird?
Hallo Meine Tochter, 19, arbeitet seit April 2016 in Gleitzeit und ist nun 09.16 für Realschule angemeldet. Kindergeld wird weitergezahlt bis dato. Was ist, wenn sie nun doch keine Schule machen will im September und fest arbeitet, es sich also anders ūberlegt? Muss ich dann von April bis September das Kindergeld zurūckzahlen? Meine Tochter hat nicht selten spontane Umentscheidungen;)) Lg MM