Kindergeldanspruch bei Vorbereitung aufs Musikstudium

Hallo Meine Damen und Herren,

Ich bin 19 und habe gerade mein Abitur gemacht und möchte in Zukunft ein Studium an einer Musikhochschule beginnen. Da dort aber eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden muss und ich mich in den letzten Jahren auf die Schule und meine Abiturvorbereitung konzentriert habe, werde ich ersteinmal das nächste Jahr noch mit intensivem Privat-Unterricht an meinen Fähigkeiten arbeiten müssen, um diese Prüfung bestehen zu können.

Gibt es eine Möglichkeit das ich dies für meinen Kindergeldanspruch geltend mache?
Also in diesem Jahr weiterhin Kindergeld beziehe?
Könnte der Unterricht bei meinem Lehrer, der sonst Ausschließlich als Musiker tätig ist evt. auch also Praktikum angesehen und so als Berufvorbereitend anerkant werden? (Ist es überhaupt möglich bei einer Privatperson ein Praktikum zu absolvieren?)

Ich würde mich freuen wenn mir jemand von Ihnen in meinen Fragen behilflich sein kann.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Albert

Antworten (1)
Grenzfall

Das von dir geschilderte sind so Grenzfälle, die man am besten persönlich (nicht am Telefon, da eh nur Call-Center) mit der Familienkasse bespricht. Also Öffnungszeiten raussuchen und hinfahren.

Musikunterricht als Praktikum zu verkaufen, dürfte aber nicht klappen. Bleib bei der Wahrheit. Je umfangreicher deine Vorbereitungen sind, desto besser deine Chancen. Als Richtwert haben sich 10 Wochenstunden Unterricht PLUS Vor- und Nachbereitung etabliert.
Vielleicht bietet auch die Hochschule Vorbereitungskurse oder du besuchst eine andere musikorientierte Schule.

Solltest du aber z.B. nur 2 Klavier-, Gesangs, Geigen- oder was auch immer Stunden die Woche nehmen, dürfte es mit dem Kindergeldanspruch schlecht aussehen. Das wäre definitiv zu wenig, auch wenn du zusätzlich übst.

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