Kindesunterhalt nur über Jugendamt prüfen lassen?

Hallo ich schildere einfach ma meine situation und hoffe das mir jemand weiter helfen kann.
habe mit meinem ex freund eine zwei jährige tochter zusammen.nach unserer trennung hat er noch ein zweites mit einer anderen bekommen die aber auch schon nicht mehr zusammen sind.habe bis jetzt immer unterhaltsvorschusss bekommen da sein einkommen nie ausgereicht hat um unterhalt zuzahlen.er hat jetzt seit september neue arbeit und muss dem anderen kind schon unterhalt zahlen aber nicht viel weil ich weiss das es schon durch zwei kinder geteilt ist.habe guten kontakt zu der mama des anderen kindes.bin deswegen zum jugendamt weil ich wissen wollte ob ich dann jetzt auch unterhalt für meine tochter bekomme.hatten im august die jährliche prüfung vom jugendamt wo scheinbar sich nichts ergeben hatte.hatte der jugendamts mitarbeiterin dann heut aufgesucht und habe ihr mehrmals erzählt das er jetzt neue arbeit hat und für das andere kind unterhalt schon zahlt.sie meinte immer nur müssen nächsten lohnscheine abwarten was meiner meinung nach ja erst nächstes jahr zur nächsten prüfung wäre.war total unfreundlich die frau und es hat sie überhaupt nicht ineteresiert das ich ihr erklärt habe das er aber JETZT neue arbeit hat.hab auch in anderen foren schon gelesen dass das jugendamt nur einmal im jahr sich die lohnscheine anfordern darf und ich weiss grad garnicht wie ich mich verhalten soll oder was richtig ist.hoffe mir kann jemand hier weiter helfen

Antworten (2)
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ...

Hast du beim Jugendamt auch eine Beistandschaft in Unterhaltsdingen beantragt?
Weißt du wieviel Unterhalt die andere Mutter für ihr Kind erhält? Du schreibst "nicht viel".

Wenn er weniger als 133 Euro zahlt, lohnt sich der Stress ohnehin nicht. Evtl. Unterhaltszahlungen werden mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet.

Es gibt zwei Varianten, die aber unterm Strich aufs selbe hinauslaufen, solange der Vater nicht mehr als 133 Euro pro Kind zahlen kann:
1. Du erhälst den Unterhalt vom Vater und einen gekürzten Unterhaltsvorschussbetrag.
2. Du erhälst den vollen Unterhaltsvorschuss und der Vater zahlt ans Jugendamt.

Zahlt der Vater für das andere Kind mehr als 133 Euro, beantrage eine Beistandschaft beim Jugendamt und bestehe auf sofortige Prüfung der Einkommensverhältnisse.

Unterhalt und Jugendamt sind wohl wirklich die leidigsten Themen für alleinerziehende!
aber es bleibt dir wohl nichts anderes übrig als durchzuhalten und dich in geduld zu üben, würde dir vorschlagen immer wieder im jugendamt aufzuschlagen, manchmal hilft das !;)

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