Kletterfelsen steht auf einem nicht erkennbaren Privatgrund - Haftet der Eigentümer bei Unfällen?

Ich kletter seit fast einem Jahr mit meinem Kumpel in der Kletterhalle. In meiner Nähe gibt es einen zum Klettern geeigneten Felsen und darauf sind wir gestern geklettert. Sehr überrascht waren wir, dass plötzlich Polizei kam und meinte, dies wäre ein Privatgrundstück und der Eigentümer verbietet das Klettern, weil er bei Unfällen eventuell haftbar sei. Es war aber kein Hinweis oder Zaun dort zu erkennen. Hat der Eigentümer bzw. die Polizei wirklich recht, was meint ihr?

Themen
Antworten (1)

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da 1. ihr ja auf sein Grundstück gegangen seid, also eher noch hausfriedensbruch vorliegt und 2. ihr ja fahrlässig gehandelt habt und der eigentümer ist ja nicht verpflichtet seinen felsen klettergerecht und sicher zu machen.
so würde ich es sehen.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema