Beförderung zur ambul. Therapie wird nur ab Pfelkegstufe II ausgestellt
Eine Frage hätte ich gerne zur untenstehenden Antwort von H. Dr.med.Bernhard F.
Wie ist es im Falle meiner Mutter? Sie ist im seniorenheim, Pflegestufe I, sieht kaum noch, ist 94 Jhr.alt, schlecht zu Fuß weil sie kaum mehr sieht, auf einem Ohr taub und nun seit 3 Wochen auf dem anderen Ohr auch weil sich Ohrenschmalz darin versteint hat und das Heim sich nicht darum kümmerte! Nun hat sie nach 3 Wochen Warten heute den Ohrenarzttermin mit Begleitperson vom Heim wahrgenommen und musste das Minicar selbst vom Taschengeld bezahlen!.Kann das sein oder warum übernimmt da nicht die Krankenkasse wenn der HA den Schein ausstellt. Hat sich so viel geändert? Bin selbst Arzthelferin nicht mehr im Dienst. Hat es Sinn sich an die KK zu wenden um nachzufragen? Wäre um eine Antwort dankbar. Im Übrigen muss sie in 3 Wochen wenn man den Pfopf gelöst hat noch mal hin! der Arzt konnte nichts tun, weil beide Ohren hochgradig! versteint verstopft waren.
Die obigen Antworten stimmen so leider nicht ganz
Den Krankenbeförderungsschein gibt es für den Notdienst im Notfall
ansonsten nur noch für Beförderungen zur Dialyse und zur Chemotherapie.
Wird ein Arzt oder ein Physiotherapeut gebraucht, gibt es dafür keine Krankenbeförderung, Hausärzte und Physiotherapeuten machen sofern erforderlich Hausbesuche.
Alles Gute
Ihr müsst den behandelnden Arzt bitten, solch einen Schein auszustellen. Das wird er vermutlich tun, wenn es sonst keine zumutbare Möglichkeit gibt, deinen Vater zur nötigen Behandlung zu befördern. Damit geht ihr dann zur Krankenkasse, und die gibt euch dann wiederum einen Zettel, der für das Taxiunternnehmen genau regelt, von wo nach wo der Transport von der Kasse übernommen wird, und auch für welchen Zeitraum und wie oft insgesamt.
War in meinem Fall völlig problemlos.
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