Hallo, ich hab vor einigen tagen eine neue wohnung bezogen. lt. vertrag is die miete ab 15.03. jedoch hab ich nun bemerkt, dass der einzug ein fehler war und ich möchte wieder kündigen. muss ich nun die offizielle frist von 3 monaten einhalten?
Ich denke mal schon, der Vertrag ist ja unterschrieben.
Bin auch gerad am Suchen, wie ich ohne Kündigungsfrist aus der zu klein gewordenen Wohnung komme. MfG Sandra