Kurzfristige Aushilfe bei einem Konzert, wie läuft die Abrechnung ab?

Hallo,

habe letztens kurzfristig einer Agentur eine Nacht bei einem Konzert ausgeholfen. Die Agentur will mir dafür was zahlen und mich dafür geringfügig anmelden. Um das mit meinem Arbeitgeber zu besprechen war aber keine Zeit mehr, ich habe aber auch nicht erwartet das ich sol lange arbeite und dafür Geld nehme. Da ich dann doch länger ausgeholfen habe, werden es sowas um die 120€ sein.

Soweit ich jetzt lesen konnte ist es aber eigentlich gar kein Problem. Da man einen vierstelligen Freibetrag von Zuverdienst neben dem Hauptjob haben darf. Richtig?
Kriegt mein Hauptarbeitgeber über meine geringfügige Beschäftigung dann eine Info?
Das Geld muss ich dann auch nicht mehr versteuern?
Was gibt es noch zu beachten?

Grüße und Danke für antworten

Antworten (1)

Wenn das einmalig ist, dann brauchst du kein Kleingewerbe hierfür. Kannst Du einfach freiberuflich über die Steuererklärung abrechnen. So ist zmd mein Stand. Muss nicht hundertpro richtig sein.

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