Viele Möglichkeiten gibt es nicht, da Kinder nur eine leichte und für Kinder geeignete Beschäftigung ausüben dürfen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist zu beachten:
- keine Wochenend- oder Feiertagsarbeit (Ausnahmen §§ 16 bis 18 JArbSchG)
- nicht mehr als 2 Stunden täglich
- nicht zwischen 18 und 8 Uhr
- nicht vor oder während des Schulunterrichts
- ab 15 darfst du bis zu 4 Wochen im Jahr in den Ferien arbeiten
Folgende Tätigkeiten kommen in Frage:
- babysitten (Babysitterkurs mit Zertifikat ist zu empfehlen, zudem hat man dann gleich Kontakt zu einer Stellenvermittlung)
- Werbezeitungen austragen
- Nachbarschaftshilfe
- Nachhilfe geben
- Schauspielkind am Theater/beim Film (wäre aber eher ein Hobby) - hier sind auch andere Arbeitszeiten zulässig (§ 6 JArbSchG)
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