Minderung des Einkommens beim Kindergeld

Hallo!

Ich habe vor kurzem erfahren, dass ich in den letzten 2 Jahren während meiner Ausbildung/Studium noch einen Anspruch auf Kindergeld hatte bzw. höchst wahrscheinlich habe, wenn ich es hinbekommen unter den Grenzbetrag kommen.

Nun stellt sich mir die Frage, wie genau ich mein Einkommen mindern kann. Ich finde nie genaue Angaben, was genau ist alles ziehen kann und was nicht.

Könnt ihr mir da weiterhelfen??

Antworten (2)
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Also fürs Kindergeld gibt es ab 2012 keine Grenze mehr nach oben.

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Vom Einkommens sind die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Solltest du Werbungskosten über dem Pauschbetrag haben, können diese geltend gemacht werden.

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