Mindestlohn im freiwilligen Praktikum

Hallo zusammen,
ich fange mitte April ein freiwilliges 6 monatiges Praktikum in einem Unternehmen an. Da es sich um ein nicht in meiner Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum (also zusätzlich und freiwillig) handelt und es länger als 3 Monate geht, sollte mir theoretisch also der Mindestlohn zustehen.
In meinem Praktikantenvertrag steht dies aber leider nicht.
In dem Absatz der die Arbeitszeit regelt, steht jediglich: "Als Praktikum gilt die betriebliche Anwesenheitszeit. Sie wird in Abstimmung mit dem fachlichen Betreuer direkt geregelt". Laut Vorstellungsgespräch waren es 35 Std./Woche.
Ist diese nicht konkrete Angabe der Stundenzahl somit ein "Schlupfloch" um den Mindestlohn zu umgehen?

Antworten (3)
Stundenzahl ist egal... aber es gibt Ausnahmen

Hallo Anna,

hoffentlich schreibe ich dir nicht zu spät.

Es gibt meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten. Erstens: Es gibt ein Pflichtpraktikum in deiner Studienordnung, dann gilt für dich der Mindestlohn, wenn du noch eingeschrieben bist, auch wenn du schon ein Praktikum gemacht hast und dieses Praktikum zusätzlich ist. Zweitens: Es ist überhaupt kein Praktikum vorgesehen. Dann muss dir dein Arbeitgeber Mindestlohn zahlen. Und hier gilt, dass du den Mindestlohn auch rückwirkend einfordern kannst.

Die Stundenzahl ist dabei völlig egal, da es nur um die Anzahl der Wochen geht, wie lange pro Woche gearbeitet wird, ist nicht wichtig.

Für eine genauere Übersicht haben wir hier nochmal alles in einem Beitrag zusammengefasst: http://blog.lecturio.de/mindestlohn-praktikum/

Details

Hallo Anna, könntest Du mir nähere Informationen geben, in welcher Branche das Praktikum stattfinden soll?

In welcher Branche ist das Praktikum denn?

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