Mündliche Heilpraktikerprüfung

Ich hatte gestern die mündliche Prüfung, welche ich für äußerst fragwürdig halte. Hier erstmal mein Gedächtnissprotokoll:

Die Überprüfung begann um ca. 13.50 Uhr mit der Überprüfung der Personalien und mit der Frage ob ich mich in der Lage fühle die Prüfung durchzuführen, diese beantwortete ich mit Ja, und so begann der Amtsarzt mit den Fragen zum Infektionsschutzgesetz, es wurden unter anderem Fragen zu Begriffsbestimmungen gestellt, zum §30, §42, zu EHEC, zur Pest, zu den hämolytisch-urämischen Syndrom und dem virusbedingten hämorragischen Fieber. Aufgrund der Aufregung konnte ich nicht alle Fragen 100% beantworten, aber im Gespräch nach der Prüfung bestätigte mir der Amtsarzt, das man gemerkt hat, dass ich mich mit dem Infektionsschutzgesetz auseinander gesetzt habe und die Beantwortung auch soweit in Ordnung war.
Dann übergab er an eine der beiden Beisitzerinnen.
Sie gab mir folgendes Fallbeispiel: „Zu ihnen kommt eine Patientin, die seit 4 Tagen über Schwerhörigkeit klagt“. Ich begann mit der Anamnese, fragte ob Schmerzen bestehen (keine Schmerzen), ob ein Schwindel vorliegt (leichter Schwindel), wie stark die Einschränkungen sind, ob sie andere Symptome hat (keine anderen Symptome), ob sie Ohrgeräusche hat (nein), was ich bei der Othoskopie sehe (ohne Befund, kein Zerumen, keine Rötung), wie die Skleren aussehen (ohne Befund).
Auf die Fragen nach Puls und Blutdruck bekam ich folgende Daten:
RR 185/90 Puls: 65
Nach dem genaueren Befragen nach dem zu hohen Blutdruck wurde mir gesagt, dass sie eine seit 5 Jahren eingestellte Hypertonie habe, welche in regelmäßigen Abständen vom Arzt kontrolliert wird. Auf die Frage ob bzw. welche Mittel die Patientin nimmt wurde mir geantwortet: “sie nimmt Medikamente, die sie aber nicht dabei hat“.
Die Beisitzerin forderte mich nun auf Differenzialdiagnosen zu stellen, ich antwortete ihr, dass ich eine Otitis media ausschließen würde, da die Othoskopie ohne Befund war, außerdem schloss ich einen Morbus Meniere aus, da nicht die typische Trias bestand Ich sagte, dass ich eine Schädigung des N.acusticus für unwahrscheinlich halte. Dann sagte ich, da ich die vorherigen Krankheiten ausschließe, würde ich zu dem Entschluss kommen, dass es sich hier wahrscheinlich um einen Hörsturz handele. Ich habe klar zum Ausdruck gebracht, dass ich diese Patientin zu einem HNO-Arzt weiterleiten würde, da es sich bei einem Hörsturz um einen HNO-ärztlichen Notfall handelt und die Prognose günstiger ist, je eher die Therapie beginnt.
Zu dem hohen Blutdruck, habe ich gesagt, dass die Patientin auf jedem Fall den Arzt aufsuchen soll, der ihren Blutdruck medikamentös eingestellt hat, da ich ja auch gar nicht weiß was für Medikamente sie nimmt! Darauf sagte die Beisitzerin: „OK, sie wissen nun doch welche Medikamente die Patientin nimmt, dürfen sie diese absetzen und ihr andere verschreiben?“
Darauf sagte ich, dass ich das nicht dürfte, weil ich als Heilpraktiker nicht berechtigt bin vom Arzt verschriebene Medikamente abzusetzen! Die Beisitzerin: „Aber sich könnten doch die Dosierung ändern?!“ Darauf sagte ich, dass ich auch dieses als Heilpraktiker nicht dürfte. Sie war anscheinend mit meiner Diagnose immer noch nicht zufrieden und fragte weiter nach Differenzialdiagnosen.
Kurz darauf brach der Amtsarzt ab und gab an die zweite Beisitzerin weiter es war mittlerweile ca. 14.30 Uhr und ich war sehr verunsichert, weil ich nicht genau wusste worauf die 1. Beisitzerin hinaus wollte.
Auch die andere Beisitzerin schilderte mir ein Fallbeispiel:
„Sie werden zu einem Hausbesuch gerufen bei dem die Mutter angibt, dass das Kind Fieber habe.“
Ich versuchte eine Anamnese zu machen und fragte nach sonstigen Auffälligkeiten (keine), hatten andere Kinder im Kindergarten auch die gleichen Symptome (nein), gibt es Geschwister (ja), haben die auch Fieber (ja, auch seit gestern). Dann sagte die Beisitzerin, wo denn bei mir die Glocken läuten würden bei den beschriebenen Symptomen? Ich antwortete, dass ich den plötzlichen Fieberanstieg und die zeitgleiche Ansteckung der beiden Geschwister als ein Zeichen dafür werten würde, dass es sich höchstwahrscheinlich um eine Infektionskrankheit handele, die von einem Arzt abgeklärt werden sollte. Plötzlich sagte die Beisitzerin: „na gut, zu ihnen kommt eine Mutter mit dem Kind in die Praxis.“ Darauf fragte ich was das Kind denn habe, worauf mir gesagt wurde, dass das Kind die gleichen Symptome aufweist, wie das Kind in dem Fall zuvor. Daraufhin war ich erstmal sprachlos, weil es für mich keinen Unterschied machte, ob ich mir das Kind in der Praxis ansehe oder zu Hause. Nach kurzer Zeit sagte die Beisitzerin: „hätte sie dem Kind in die Ohren geschaut, wäre ihnen aufgefallen, dass der Gehörgang stark gerötet ist und sie wären darauf gekommen, dass es sich um eine Otitis media handelt!“
Dann sagte der Amtsarzt, dass ich bitte kurz rausgehen sollte (ca.14.40 Uhr) Als ich wieder Reingerufen wurde teilte mir der Amtsarzt mit, dass ich nicht bestanden habe, die Befragung zum Infektionsschutzgesetz wäre zwar soweit in Ordnung gewesen, aber ich hätte Defizite in der Befundaufnahme gezeigt, die ich weiter verbessern müsste.
Auf meine Frage an die erste Beisitzerin worauf sie bei ihrem Fallbeispiel eigentlich hinauswollte, antwortete sie: „Sie hatten recht mit ihrer Diagnose, es handelte sich um einen Hörsturz, aber ich wollte noch mehr Differenzialdiagnose von ihnen hören, sie hätten z.B. auch eine TIA oder PRIND ausschließen müssen!“
Damit war die Prüfung für mich beendet.
Mich würde mal interessieren was ihr von der Püfung haltet, ich überlege ob ich Einspruch gegen die Ablehnung einreiche, hat jemand damit Erfahrung?

Antworten (13)
Meine mündliche Heilpraktikerprüfumng gestern in Heilbronn

Also hier in Heilbronn war eine Amtsärztin und ein Heilpraktiker zugegen. Die Prüfung wurde aufgezeichnet. Das wird so gemacht, damit beide Seiten eine sichere Beweisgrundlage haben, falls das Prüfungsergebnis angefochten werden sollte. Die Prüfer waren sehr freundlich, die Atmosphäre war positiv. Die Amtsärztin sagte immer mal wieder zu mir: "Gaaanz ruhig, trinken Sie was!" Die erste Frage war: "Was ist Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (Definition)?". Dann die wichtige Frage nach Tätigkeitseinschränkungen/Verboten, die für den Heilpraktiker gelten. Hier muss wirklich alles aufgezählt werden, vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs bis hin zu den Behandlungsverboten laut Infektionsschutzgesetz. Dann wurde gefragt, wohin meldepflichtige Infektionskrankheiten zu melden sind und es wurde die Frage gestellt, wer überhaupt meldepflichtig ist. Ich antwortete natürlich sofort, dass es Meldepflichten für Ärzte, Laborärzte und Heilpraktiker gibt. Merkwürdigerweise wurde diese Antwort als unzureichend angesehen. Offenbar gibt es noch weitere Personenkreise, die zur Meldung verpflichtet sind?! Dieser Frage bin ich aber heute noch nicht nachgegangen. Weitere Themen waren Herzinsuffizienz (Ursachen, Symptome, Therapie {wichtig: Darauf hinweisen, dass man einen Pat. mit Herzinsuffizienz an den Arzt verweist, unter Anderem, weil nur er Herzglykoside erster Ordnung verordnen kann!}). Dann die differenzialdiagnostische Frage: "Ein Patient kommt zu Ihnen mit Schmerzen im Bein - Was könnte es alles sein?" und nach jeder Antwort von mir fragte die Amtsärztin nach: "Was könnte es noch sein...?". Schließlich die Frage nach der Infektionskrankheit Mumps (Erreger, Inkubationszeit, Übertragungsmodus, Symptomatik inkl. Komplikationen {Orchitis, Pankreatitis, Meningitis!} und Prophylaxe {Impfung}). Hier ist es sehr wichtig zu wissen, dass Mumps seit 2013 unter § 6 IfSG fällt! Also immer ein aktuelles IfSG im Kopf haben! Die Inkubationszeit habe ich falsch angegeben mit 7-14 Tagen, sie ist aber länger. Das wurde toleriert. Die Prüfung dauerte von 8:00 Uhr bis 8:40 Uhr

Leider, keine chance

Keine Chance! Das Amt hatte Recht, Sie hätten wirklich danach fragen müssen, denn probleme mit Ohren können natürlich auch etwas in Gehirn sein... wäre dann eine Notfall. Der 2 Beispiel... bin in der gleiche Falle gestollpert, ein Kind mit fieber und keine weiterer Symptome worüber man denken kann an eine infektionskrankheit, ist mit fast alle sicherheit die otitis media. Schade, aber konzentriere dich lieber auf die vorbereitung stat klagen.

HP Prüfung

Fragt mal bei Heilpraktiker Plattform
nach! Neutrale Plattform! Habe hier bereits
einige gute Tipps erhalten.

TIA

So wie ich es verstanden hab ging es auch darum TIA auszuschließen nicht es als möglichkeit in betracht zu ziehen

Prüfung

Ja, ich hatte auch den Eindruck, die Prüfungen sind extrem willkürlich! Ein Beisitzer hat doch bei einer Freundin "gelehrt", so eine wichtige Kinderkrankheit sollte Sie schon beherrschen und auch den Virus benennen können, der sie auslöst: es ging um Scharlach...das nenn ich mal peinlich!
Vielleicht sollten mehr ehemalige Putzfrauen und Sekretärinnen Menschen behandeln, schlechter als bei manchem Arzt wäre das sicher nicht und das ein oder andere Hausmittelchen hilft wenigstens...

Prüfung

Super das sie nicht bestanden haben! da werden zb. ehemalige putzfrauen oder sekretärinnen mit fragwürdiger ausbildung in pseudomedizin auf menschen losgelassen. völlig unverantwortlich! im günstigtsten fall kommt der patient nicht zu schaden.

HP-Überprüfung

Beisitzer dürfen i. d. R. nicht prüfen und wenn sie
dies zun, ist die Prüfung anfechtbar.

Hört sich sehr nach Mainz an - dort sollten die Amtsärzte besser IHREN
Job selbst machen!

Prüfung

Hallo, ich wurde dir abraten eine Wiederspruch einzuleiten, da es zu keinem Erfolg führen kann, Notfälle sind nun einmal sehr wichtig und mussen sofort erkannt oder auszuschliessen werden.
Breite dich in ruhe noch mal auf die Prüfung vor und konzentriere dich hauftsächlich auf die Notfällle, IfSG
Viel Erfolg :)

Anamnese

Hallo ihr da draußen!
noch ein nachtrag zur anamnese..habe u.a.nach auffälligkeiten gefragt..heilpraktiker verschwieg mir das "bluthusten" oder "blutspucken"..
er sagte hinterher sinngemäß, daß viele pat.das nicht als auffällig bewerten würden..ich glaub ich muß gerade brechen...
ich glaube es gibt mündige patienten..es sei denn, die pat.haben demenz oder alzheimer..
PS:man kann jeden durchfallen lassen und bestehen lassen..wenn man nur will..
grüße

Heilpraktikerprüfung

Hallo erstmal an alle!
hatte gestern auch meine heilpraktekerprüfung....die mündliche...
es war die größte veraschung meines lebens...
es ging also los...ich kam in den raum...beisitzerin, 2 (möchtegern)heilpraktiker und eine amtsärztin..war schon von vornherein schlechte stimmung im raum..keine richtige begrüßung..zettel unterschreiben, daß ich gesundheitlich in der lage bin die prüfung zu machen...etc..amtsärztin sagte noch sinngemäß, daß nur über alltägliche diagnosen gesprochen werden..keine frage zu meinem beruf, keine frage weshalb ich heilpraktiker werden will...etc..ging sofort zur sache..
keine gesetzesfragen..keine fragen zu krankheitsbildern..etc..sofort fallbeispiele..gleich 2 an der zahl..natürlich hintereinander..möchte ich nicht näher draufeingehen..nur so viel:keine fallbeispiele waren alltagsdiagnosen und mit einer anamnese nur sehr schwer zu entziffern..bsp:pat. mit schwellung linke schulter..ursache war hierbei eine pathologie im respirationstrakt..genaue diagnose weiß ich leider nicht mehr...keine hilfestellung, kein langes überlegen möglich etc..nach nur 15 minuten war alles vorbei..raum verlassen..wieder rein ..nicht bestanden...großer witz..
evtl.sind schon an dem tag zuviel durchgekommen..die prüfer waren schon sehr voreingenommen..alles sehr merkwürdig...
nun soll ich also eine alblehnung bekommen..da ich eine gefahr für die volksgesundheit bin..witz..oder?ohne arrogant zu wirken glaube ich, daß ich ein besserer hp-anwärter bin als mancher heilpraktiker...
übrigens:bin physiotherapeut, sportphysiotherapeut, manualtherapeut, chirotherapeut(und noch viele weitere fobis:lasertherapie, hypnose etc..). und habe eine heilpraktikerausbildung gemacht..arbeite seit mittlerweile 7 jahren für physiotherapiepraxen..
werde jetzt die (eing.)heilpraktikererlaubnis ohne überprüfung vom gesundheitsamt über den physiotherapieverband beantragen..da hat sich ja glaube ich schon viel getan...werde mich auch mit herrn bill(bill urteil)in verbindung setzen..notfalls nochmal die prüfung ablegen, aber bei einem anderen gesundheitsamt...
grüße an euch alle da draußen und bleibt sauber

Vorweg: Ich bin Facharzt für Allgemeinmedizin und könnte mir eine solche Prüfungssituation auch in der Facharztprüfung vorstellen.
Wenn es wirklich so war, wie beschrieben, würde ich Einspruch einlegen.
Es ist aber immer schwer, wenn man nur die eine Seite hört.
Evtl. hat sich das alles ganz anders abgespielt. Eine TIA bei einer Hörminderung seit 4 Tagen ???Definitionsgemäß ist eine TIA auf 24 Stunden begrenzt. Evtl. sollte die Prüferin nochmal auf die Schulbank ?

leider!!

hallo, habe auch schon sehr oft von solchen prüfungen gehört - uffff!! einer freundin ging es leider letztes jahr auch so!! die beisitzerin (hp) war extrem unfreundlich. ich selbst habe nun im okt 06 meine prüfung - und besuche nun einen 6-monatigen intensivkurs zur vorbereitung bei www.visuaris.de - da die kurse max. 6 teilnehmer haben und man noch ein einzelcoaching / training bekommt kann - echt super!!also allen hpa´s viel glück!! andrea

Hallo,

gerade bin ich auf Ihren Bericht gestoßen in Bezug auf die mündliche Überprüfung.
Zur Zeit befinde ich mich in meiner Vorbereitungsphase zum HP, 10. März habe ich meinen mündlichen Termin.

Also, ich habe mir ein paar mal in Ruhe den Verlauf durchgelesen. Wenn sich alles so abgespielt hat wie beschrieben, empfinde ich beide Beisitzer/innen als Konfus.
Die Fallbeispiele sind Irreführend.

Zu Fall 1, persönlich finde ich einen hohen Blutdruck mit niedrigem Blutdruck schon ein bisschen verwirrend. I.d.R. hat eine Frau ohne massiven Sport auszuüben eher einen Puls bei 70–75. Die Ausnahme, intensiver Sport oder etwas weit hergeholt, aber möglich eine beginnende Bradykardie.
Normal: Der Hörsturz tritt plötzlich ein und entwickelt sich innerhalb von wenigen Sekunden bis Stunden. Fragwürdig das ein Patient 4 Tage wartet, aber es gibt eben manche Ausnahmen. Außerdem hier sehr irreführend, dass der Patient keinen Tinnitus hat obwohl das sehr häufig ist und gerade durch die Ischämie ein Ohrgeräusch entsteht. Schwindel ist hier auch eher eine Ausnahme, kann aber auftreten wenn der Patient sehr unter Stress steht und außerdem dürfen wir ja nicht vergessen, dass wir einen Hypertonie Patienten haben.
Einen Tipp würde ich hier gerne geben, sich nicht nur auf die Othoskopie zu verlassen. Damit kann man nur das Mittelohr abchecken. Um zu einem genaueren Befund zu kommen, ob es sich um eine Innen-/oder Mittelohrerkrankung handelt, wäre dringend ein Weber/ Rinne Test zu machen. Ein einziger Verlass auf die Trias Symptome finde ich zu wenig.
DD, ganz ehrlich? Alles was mit dem Ohr zu tun gehabt hätte Lärmtrauma, Menier, Otitis Media und Accousticusneur. Aber auf eine TIA oder PRIND wäre ich nicht gekommen, zudem weil eine TIA sich innerhalb von 24 Stunden zurück bildet ohne bleibenden Schaden, o.k. PRIND dauert länger an, aber ich würde mehrere neurologische Ausfälle damit verbinden. Somit wäre PRIND allerdings möglich.

Fall, Kind mit Fieber und sonst nichts? Na ja, bei einer akuten Otitis Media erwarte ich ein Kind das so starke schmerzen hat, dass es Aua schreit oder sich die Hand aufs Ohr legt oder ein Säugling der sein Fäustchen richtig nach hinten in die Backentasche schiebt.
Dazu fällt mir wirklich nichts mehr zu ein.
Was ich natürlich nicht so sehr beurteilen kann, weil ich nicht dabei war... Stellen Sie viele fragen? Ich würde den Prüfer bombadieren mit Fragen. Die Frage, ob es sonst noch Auffälligkeiten gibt, ist zu wenig und vielleicht ist das ein Punkt zu dieser Entscheidung gewesen.
Wahrscheinlich hat sich durch die Aufregung und Verwirrung das ganze noch zugespitzt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für den zweiten Anlauf.

B. Pirnay

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