Mündliche Heilpraktikerprüfung
Ich hatte gestern die mündliche Prüfung, welche ich für äußerst fragwürdig halte. Hier erstmal mein Gedächtnissprotokoll:
Die Überprüfung begann um ca. 13.50 Uhr mit der Überprüfung der Personalien und mit der Frage ob ich mich in der Lage fühle die Prüfung durchzuführen, diese beantwortete ich mit Ja, und so begann der Amtsarzt mit den Fragen zum Infektionsschutzgesetz, es wurden unter anderem Fragen zu Begriffsbestimmungen gestellt, zum §30, §42, zu EHEC, zur Pest, zu den hämolytisch-urämischen Syndrom und dem virusbedingten hämorragischen Fieber. Aufgrund der Aufregung konnte ich nicht alle Fragen 100% beantworten, aber im Gespräch nach der Prüfung bestätigte mir der Amtsarzt, das man gemerkt hat, dass ich mich mit dem Infektionsschutzgesetz auseinander gesetzt habe und die Beantwortung auch soweit in Ordnung war.
Dann übergab er an eine der beiden Beisitzerinnen.
Sie gab mir folgendes Fallbeispiel: „Zu ihnen kommt eine Patientin, die seit 4 Tagen über Schwerhörigkeit klagt“. Ich begann mit der Anamnese, fragte ob Schmerzen bestehen (keine Schmerzen), ob ein Schwindel vorliegt (leichter Schwindel), wie stark die Einschränkungen sind, ob sie andere Symptome hat (keine anderen Symptome), ob sie Ohrgeräusche hat (nein), was ich bei der Othoskopie sehe (ohne Befund, kein Zerumen, keine Rötung), wie die Skleren aussehen (ohne Befund).
Auf die Fragen nach Puls und Blutdruck bekam ich folgende Daten:
RR 185/90 Puls: 65
Nach dem genaueren Befragen nach dem zu hohen Blutdruck wurde mir gesagt, dass sie eine seit 5 Jahren eingestellte Hypertonie habe, welche in regelmäßigen Abständen vom Arzt kontrolliert wird. Auf die Frage ob bzw. welche Mittel die Patientin nimmt wurde mir geantwortet: “sie nimmt Medikamente, die sie aber nicht dabei hat“.
Die Beisitzerin forderte mich nun auf Differenzialdiagnosen zu stellen, ich antwortete ihr, dass ich eine Otitis media ausschließen würde, da die Othoskopie ohne Befund war, außerdem schloss ich einen Morbus Meniere aus, da nicht die typische Trias bestand Ich sagte, dass ich eine Schädigung des N.acusticus für unwahrscheinlich halte. Dann sagte ich, da ich die vorherigen Krankheiten ausschließe, würde ich zu dem Entschluss kommen, dass es sich hier wahrscheinlich um einen Hörsturz handele. Ich habe klar zum Ausdruck gebracht, dass ich diese Patientin zu einem HNO-Arzt weiterleiten würde, da es sich bei einem Hörsturz um einen HNO-ärztlichen Notfall handelt und die Prognose günstiger ist, je eher die Therapie beginnt.
Zu dem hohen Blutdruck, habe ich gesagt, dass die Patientin auf jedem Fall den Arzt aufsuchen soll, der ihren Blutdruck medikamentös eingestellt hat, da ich ja auch gar nicht weiß was für Medikamente sie nimmt! Darauf sagte die Beisitzerin: „OK, sie wissen nun doch welche Medikamente die Patientin nimmt, dürfen sie diese absetzen und ihr andere verschreiben?“
Darauf sagte ich, dass ich das nicht dürfte, weil ich als Heilpraktiker nicht berechtigt bin vom Arzt verschriebene Medikamente abzusetzen! Die Beisitzerin: „Aber sich könnten doch die Dosierung ändern?!“ Darauf sagte ich, dass ich auch dieses als Heilpraktiker nicht dürfte. Sie war anscheinend mit meiner Diagnose immer noch nicht zufrieden und fragte weiter nach Differenzialdiagnosen.
Kurz darauf brach der Amtsarzt ab und gab an die zweite Beisitzerin weiter es war mittlerweile ca. 14.30 Uhr und ich war sehr verunsichert, weil ich nicht genau wusste worauf die 1. Beisitzerin hinaus wollte.
Auch die andere Beisitzerin schilderte mir ein Fallbeispiel:
„Sie werden zu einem Hausbesuch gerufen bei dem die Mutter angibt, dass das Kind Fieber habe.“
Ich versuchte eine Anamnese zu machen und fragte nach sonstigen Auffälligkeiten (keine), hatten andere Kinder im Kindergarten auch die gleichen Symptome (nein), gibt es Geschwister (ja), haben die auch Fieber (ja, auch seit gestern). Dann sagte die Beisitzerin, wo denn bei mir die Glocken läuten würden bei den beschriebenen Symptomen? Ich antwortete, dass ich den plötzlichen Fieberanstieg und die zeitgleiche Ansteckung der beiden Geschwister als ein Zeichen dafür werten würde, dass es sich höchstwahrscheinlich um eine Infektionskrankheit handele, die von einem Arzt abgeklärt werden sollte. Plötzlich sagte die Beisitzerin: „na gut, zu ihnen kommt eine Mutter mit dem Kind in die Praxis.“ Darauf fragte ich was das Kind denn habe, worauf mir gesagt wurde, dass das Kind die gleichen Symptome aufweist, wie das Kind in dem Fall zuvor. Daraufhin war ich erstmal sprachlos, weil es für mich keinen Unterschied machte, ob ich mir das Kind in der Praxis ansehe oder zu Hause. Nach kurzer Zeit sagte die Beisitzerin: „hätte sie dem Kind in die Ohren geschaut, wäre ihnen aufgefallen, dass der Gehörgang stark gerötet ist und sie wären darauf gekommen, dass es sich um eine Otitis media handelt!“
Dann sagte der Amtsarzt, dass ich bitte kurz rausgehen sollte (ca.14.40 Uhr) Als ich wieder Reingerufen wurde teilte mir der Amtsarzt mit, dass ich nicht bestanden habe, die Befragung zum Infektionsschutzgesetz wäre zwar soweit in Ordnung gewesen, aber ich hätte Defizite in der Befundaufnahme gezeigt, die ich weiter verbessern müsste.
Auf meine Frage an die erste Beisitzerin worauf sie bei ihrem Fallbeispiel eigentlich hinauswollte, antwortete sie: „Sie hatten recht mit ihrer Diagnose, es handelte sich um einen Hörsturz, aber ich wollte noch mehr Differenzialdiagnose von ihnen hören, sie hätten z.B. auch eine TIA oder PRIND ausschließen müssen!“
Damit war die Prüfung für mich beendet.
Mich würde mal interessieren was ihr von der Püfung haltet, ich überlege ob ich Einspruch gegen die Ablehnung einreiche, hat jemand damit Erfahrung?