Neuer Nebenjob deutlich über 8600,-
Gute Tag,
ich bin Student und jobbe nebenbei um Miete, Studium, etc. zu bezahlen.
Ich werde im Dezember 25. und verliere ab dann meinen Kindergeldanspruch.
Derzeitig verdiene ich unter 8.600 Euro pro Jahr.
Jedoch habe ich die Möglichkeit ab Juni oder Juli meinen Nebenjob zu wechseln, der mir u.A. auch eine MENGE Berufserfahrung bescheren wird.
Jedoch würde ich dort dann 1.440 Brutto verdienen. Sprich ich bräuchte das Kindergeld und Wohngeld nichtmehr und würde auf eigenen Beinen stehen.
Doch leider habe ich gelesen, dass man egal wann über die max. 8.600 Euro Grenze kommt für das gesamte Jahr das Kindergeld zurückzahlen muss (2068 Euro !).
Ich hatte angenommen, da das Kindergeld wohl als Existenzminimum dienen soll, dass eine Bitte um Einstellungen der Zahlungen ausreichen würde.
Doch Anhand der "Fallbeilregelung" wird mir quasi die Hilfen die ich zurecht von Januar - Juni bekommen hab wieder aberkannt. (Ich hab derzeitig ca. 280 Euro für Essen, Trinken, Uni im Monat, ohne Kindergeld wären das dann 114 Euro fürs Essen und Unizeugs)
Jetzt wollte ich zur Familienkasse BEVOR ich den neuen Job annehme und da klarstellen, dass ich aufgrund der neuen Nebenjobsituation über die Grenze kommen werde. Jetzt stellt sich mri die Frage ob die sagen, super, zahlen sie 1100 Euro in 2 Wochen oder wir machen sie fertig.
oder eben "hmm, danke, dass sie es uns mitgeteilt haben, ihr Kidnergeldansprich verällt dann am dem Juni und gut ist."
Weil wenn die direkt die Rückzahlung wollen, würde es sich für mich eher lohnen, bis Dezember zu warten (da werd ich 25) und hoffen, dass die nix schicken. Wenn doch, kann ich genügend angespart haben um die 2068 auf einen Schlag bezahlen zu können.
Würde am liebsten direkt zum Amt gehen und das klären, aber mein Sachbearbeiter wirkte nie so richtig motiviert in seinem Job, daher hab ich Angst, dass ich mir damit nur die Probleme vorziehe ohne die Forderung bezahlen zu können :(
Über andere Meinungen würde ich mich freuen und bedanke mich fürs Lesen :)
lg
chillum