Rückwirkend Forderung und Dauer
Hallo,
ich habe immer für meine zwei Kinder Unterhalt gezahlt. Im letzten Jahr wurde ich arbeitslos. Meine Exfrau hat mich beim Jugendamt auf mehr Unterhalt verklagt, da ich den Betrag durch die Arbeitslosigkeit kürzte. Nun kam ein Schreiben, dass ich 362, - € pro Kind zahlen soll, jedoch wird mir die Zahlung von 400, - € weiterhin gewährt, und die Schulden kann ich in Raten zahlen, wenn ich wieder einen Job habe, wobei dann der Unterhalt neu berechnet werden würde.
Bei Nachfrage beim JA, ab wann die Rückstände bestehen, erhielt ich als Auskunft, zumindest ab Februar, da meine Ex zu diesem Zeitpunkt die Forderung stellte, man wolle sie aber fragen, ob sie auch von davor möchte.... ??? Ist das legitim? Gibt es keine Gesetze?
Meine Tochter ist 100% Schwerstbehindert, wie lange muss ich da Unterhalt zahlen? Bis 18? 27? Lebenlang?
Danke für kompetente Kommentare.
Gruß
Ralph