Sind Betreuungsvollmachts-Formulare alle einheitlich?

Mein Vater möchte bevor seine Krankheit schlimmer wird eine Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung für mich ausstellen.
Diverse Stellen bieten Formulare dazu an.
Sind die alle einheitlich verfasst oder bei welchem Formular von welcher Stelle bin ich auf der sicheren Seite?

Gruß

Antworten (1)
Hallo Wolf

Über die Notwendigkeit einer Betreuung wird in der Regel beim Betreuungsgericht entschieden. Je nach Schweregrad der Behinderung kann eine Betreuung unterschiedliche Sparten wie
- Sorge für die Gesundheit
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Umgang mit Post
- Rechts- und Behördenangelegenheiten
- Vertretung im Umgang mit anderen Einrichtungen
beinhalten. Vielleicht solltet ihr bei eurem Amtsgericht mal vorstellig werden und euch dort beraten lassen. Dein Vater hat, wenn er geistig 'auf der Höhe' ist, das Recht einen notwendigen Betreuer selbst zu bestimmen. Du bekommst dann einen amtlichen Betreuerausweis, der rechtlich besser abgesichert ist, als eine Vollmacht, die immer auf den Einzelfall abgestellt sein muss.
Eine Patientenverfügung sollte auch immer in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erstellt werden, weil sich viel zu leicht unzureichende Erklärungen einschleichen können. Lapidare Aussagen wie: "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" oder "Ich möchte nicht wiederbelebt werden" können hier bereits bei kleinen Komplikationen zur Katastrophe führen, die vielleich SO gar nicht gewollt war. Jeder verantwortungsvolle Arzt wird euch hier eingehend beraten.

Alles Gute für euch
Klausi

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