Tochter zum Vater gezogen

Hallo, seit ca. 2 Monaten lebt meine Tochter bei mir weil ihre Mutter versucht hat sich das Leben zu nehmen. Jetzt ist noch stationär in Behandlung. Beim familiengericht wollte ich jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, dort haben wir dann eine Vereinbarung treffen können das meine Tochter bei leben kann und über alles selbst entscheiden darf. Nun möchte ich auch das Kindergeld beantragen. Die Kindesmutter gibt mir aber nicht die bisheriger kindergeldnummer, hab ich eine Chance trotzdem das Geld zu bekommen?

Antworten (1)
Ja, du hast eine Chance

Gib im Antrag einfach Namen und Adresse der Kindsmutter an, die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit findet dann den richtigen Kindergeldvorgang.

Etwas anderes ist es, wenn die Mutter im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Dann müsstest du zusätzlich ihren Arbeitgeber angeben, da dieser das Kindergeld auszahlt.

Dazu teilst du den Tag des Einzugs der Tochter bei dir mit. Alles weitere regeln die Familienkassen dann unter sich (bzw. mit der Kindsmutter).

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