Trennungsunterhalt

Mein Mann möchte nach 6 1/2 Jahren Ehe die Trennung. Ist für beide die 2. Ehe. Er (58) verdient 7200€ monatlich. in St.Klasse III mit meinen Beiden Kindern aus 1.Ehe auf der Steuerkarte. Ich (54) verdiene 680€ in St.Klasse IV. Habe bisher 1000€ Haushaltsgeld bekommen. Nun bietet er mir 750€ Trennungsunterhalt an, wenn wir die Steuerklassen bis zur Scheidung beibehalten. Soll ich unterschreiben?

Antworten (3)
Trennungsunterhalt

Ja war ein Schreibfehler, war Steuerklasse V. Mein Mann meint, mir würden nur 550€ zustehen, weil alle Kosten erstmal abgezogen werden müssen. Er war bereits beim Anwalt, der hätte ihm das gesagt. Für dieses Gespräch musste er 820€ Zahlen. Warum so viel? Ich dachte, Erstgespräche kosten nur einen Festbetrag von höchstens 220€ oder hat der Der Anwalt schon einen Streitwert berücksichtigt?

Auf gar keinen Fall unterschreiben ...

Das ist kein großzügiges Angebot, sondern der Versuch dich finanziell über den Tisch zu ziehen. Dazu noch mit einer Vereinbarung die gegen das Einkommensteuergesetz verstösst.
Nimm dir einen Anwalt.

Dir steht ungefähr das vierfache an Trennungsunterhalt zu.
Nach einer Trennung MUSS man die Steuerklasse zum Beginn des nächsten Kalenderjahres ändern. Die neue Steuerklasse muss man also immer ab dem 1. Januar haben, der auf die Trennung folgt (§ 38b EStG).
Leben die Eheleute dauernd getrennt - also ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt -, so KÖNNEN sie nicht mehr gemeinsam veranlagt werden. Sie werden dann beide nach Steuerklasse I besteuert. Falls mindestens ein Kind im Haushalt eines Ehegatten angemeldet ist, wird dieser Ehegatte nach Steuerklasse II besteuert.

Trennt ihr euch z.B. 2013 müsst ihr ab 2014 die Steuerklassen ändern, auch wenn die Scheidung erst 2017 erfolgen sollte.

Eine anderweitig privatrechtliche Vereinbarung kann teuer werden, wenn das Finanzamt von der Trennung erfährt und die Steuerakte neu aufrollt. Vom strafrechtlichen Aspekt (Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung) mal ganz abgesehen.

Ich nehme mal an, dass deine Steuerklasse V ist (Schreibfehler?). Denn die Kombination III/IV gibt es nicht.

Hast du einen 12 oder 13-jährigen Sohn? Irgendwie erinnert mich die Sache hieran:
http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Familie/Unterhalt/Forum/137968.php

Trennungsunterhalt

Es ist sehr großzügig von deinem Mann dir so ein Angebot zu machen und du kannst es auch annehmen. Ich würde dir aber trotzdem raten zum Anwalt zu gehen. Nicht um mehr rauszuholen , sondern ob sein Angebot wirklich so großzügig ist.
Aber um das jetzt in aller Öffentlichkeit hier zu errechnen, braucht man mehr Daten, wie nur den Lohn deines Mannes.
Geh zum Anwalt wenn der sagt, alles okay ist es auch okay. LG Poison

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