Auf gar keinen Fall unterschreiben ...
Das ist kein großzügiges Angebot, sondern der Versuch dich finanziell über den Tisch zu ziehen. Dazu noch mit einer Vereinbarung die gegen das Einkommensteuergesetz verstösst.
Nimm dir einen Anwalt.
Dir steht ungefähr das vierfache an Trennungsunterhalt zu.
Nach einer Trennung MUSS man die Steuerklasse zum Beginn des nächsten Kalenderjahres ändern. Die neue Steuerklasse muss man also immer ab dem 1. Januar haben, der auf die Trennung folgt (§ 38b EStG).
Leben die Eheleute dauernd getrennt - also ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Trennung folgt -, so KÖNNEN sie nicht mehr gemeinsam veranlagt werden. Sie werden dann beide nach Steuerklasse I besteuert. Falls mindestens ein Kind im Haushalt eines Ehegatten angemeldet ist, wird dieser Ehegatte nach Steuerklasse II besteuert.
Trennt ihr euch z.B. 2013 müsst ihr ab 2014 die Steuerklassen ändern, auch wenn die Scheidung erst 2017 erfolgen sollte.
Eine anderweitig privatrechtliche Vereinbarung kann teuer werden, wenn das Finanzamt von der Trennung erfährt und die Steuerakte neu aufrollt. Vom strafrechtlichen Aspekt (Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung) mal ganz abgesehen.
Ich nehme mal an, dass deine Steuerklasse V ist (Schreibfehler?). Denn die Kombination III/IV gibt es nicht.
Hast du einen 12 oder 13-jährigen Sohn? Irgendwie erinnert mich die Sache hieran:
http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Familie/Unterhalt/Forum/137968.php