Unterhalt neu berechnen

Hallo zusammen,

Mein Mann hat eine Tochter von 9 Jahren aus einer früheren Beziehung und wir haben 2011 und vor 6 Wochen unsere Söhne bekommen.
Da ich nur das mindest Elterngeld bekommen werde und mein Mann ca 1900 € verdient, wollte ich mal fragen ob mir jemand ausrechnen kann was die erste Tochter an Unterhalt bekommt?
Wäre Super wenn mir jemand helfen kann, da der Termin beim Anwalt noch so lange hin ist.
Liebe Grüße

Antworten (3)
Falsch

Den sogenannten Selbstbehalt gibt es nicht. das ist nur Proforma.

Warum arbeitet ihr nicht mal selber? Ihr könnt ja schließlich auch alle Kinder kriegen!!

Seid ihr erst dann glücklich wenn ihr die Männer (mit neuer Familie oder nicht)
zerstört habt?

Ich bin selber Mutter und der Meinung das, wenn man sich für ein Kind entscheidet auch selber dafür aufkommt und pauschal nur 150 € vom Mann bekommt. das ist mehr als reichlich.

Diese Düsseldorfer Tabelle ist was für die Toilette...man(n) ist schon genug gequält wenn se Kinder vor die Nase gesetzt bekommen ohne vorher davon zu wissen und wenn dann zu spät.

STAAT, GEBT DEN MÄNNERN MEHR RECHTER UND DEN FRAUEN MEHR PFLICHTEN !!!!!

Selbstbehalt

PS: Der Selbstbehalt deines Mannes beträgt 1.000 € - ausgehend vom unterhaltsrechtlich, bereinigten Einkommen.

Mindestunterhalt

Ausrechnen kann man den Unterhalt anhand deiner Angaben nicht.
Ich nehme mal an, dass es sich bei den 1.900 € um das Nettogehalt deines Mannes und nicht das unterhaltrechtlich bereinigte Einkommen handelt.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle_2011

Der Mindestunterhalt für die älteste Tochter beträgt 272 € (siehe Düsseldorfer Tabelle, halbes Kindergeld bereits berücksichtigt).
Bei vier unterhaltspflichtigen Personen und dem genannten Nettoeinkommen, könnt ihr mit etwa diesem Unterhaltsbetrag rechnen. Genaues kann man natürlich erst sagen, wenn das unterhaltsrechtliche Einkommen ermittelt wurde.

Die drei Kinder sind gemeinsam im ersten Unterhaltsrang und haben absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten (hier: du, als Ehefrau) (§§ 1603 und 1609 BGB). Du folgst im zweiten Unterhaltsrang.

Abzüglich des Unterhalts für drei Kinder wird für dich kein bzw. nur ein geringer Unterhaltsbetrag verbleiben. Da du selbst nicht über ausreichend Einkommen verfügst, könntet ihr ggf. zusätzlich Wohngeld + Kinderzuschlag oder ALG II beantragen. Titulierter Kindesunterhalt wird hierbei berücksichtigt.

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