Unter welchen Voraussetzungen werden Fangobehandlungen zumindest teilweise übernommen?

In einem Wellnesshotel habe ich neulich auch Fangobehandlung genießen dürfen. Das hat mir richtig gut getan. Das würde ich gerne öfters machen. Unter welchen Voraussetzungen würde sich meine gesetzliche Krankenkasse daran beteiligen und wie hoch wäre dann mein Eigenanteil? Wer kennt sich auf diesem Gebiet aus und kann mir Infos geben? Danke schon mal vorab. Gruß, Joosie

Antworten (4)
Fango als Kassenleistung

Fango ist als physikalische Methode anerkannt und wird von den Krankenkassen übernommen, FALLS DER ANWENDER EINE KASSENZULASSUNG HAT.
Das bedeutet, Sie sollten sich die Fango-Kuren bei jemanden machen lassen, der die Zulassung besitzt.
So z.B. in einer Kurklinik, die Meisten haben heute bereits Hotelcharakter und bieten besten Service, meistens günstiger als ein vergleichbares Hotel an.
Fordern Sie ruhig mal Prospekte entsprechender Kurkliniken an.

Ich schwöre auf Fango

Ich kann dich gut verstehen. Mir tun die Fangopackung extrem gut, und ich bin gern bereit, sie privat zu bezahlen. Ich zahle pro Anwendung 25 EUR, aber das gibts vielleicht auch noch etwas günstiger.

Übernahme der Kosten bei Fango

Wenn keine Indikation für eine Fangobehandlung vorliegt, sondern es sich nur um eine Wellnessbehandlung handelt, wird die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen. Anders sieht es natürlich aus, wenn dein Arzt dir das verschreibt, dann übernehmen manche Kassen die Kosten, oder zumindest einen Teil davon.

Ich glaub das kommt darauf an. hätte icxh auch gerne! aber ich glaube der arzt muss das verschreiben, sonst übernimmt die kasse da garnix

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