Unterhalt des Vaters bei BAB - Antrag wurde abgelehnt

Hallo
Erst einmal einiges über mich: ich bin 22 Jahre alt und bin Alleinerziehend (Kind 3 Jahre) im eigenen Haushalt. Ich fange am 01.08.12 meine Ausbildung an. Für meine Wohnung zähle ich 420€ am Vermieter + 121€ bei der Stadtwerke für Strom und Gas. Ich verdiene im 1. Lehrjahr 341€ netto.
Nun hatte ich einen Antrag gestellt für BAB. Er wurde abgelehnt weil mein Vater zuviel verdient. In dem Bescheid steht drin:
Bedarf f. Lebensunterhalt 572€ +
Bedarf für Fahrtkosten 142€ = 714€
Einkommen Azubi 341, 03
Einkommen Eltern 478, 84

Bei Eltern/Vater steht :
Maßgebliches Einkommen 2053, 51€ netto
Freibetrag 1070€
Übersteigendes Einkommen 957, 68
Anzurechnendes Einkommen 478, 84

Heißt es jetzt das mein Vater an mich 478, 84€ Zahlen muss? Hatte mit meinem Vater gesprochen er sagt er zähle dies aber nicht. Somit bin ich zum BAB Amt gegangen und hatte einen Antrag auf vorrausleistung gestellt. Mein Vater ist dorthin und hatte mit der Dame gesprochen. Diese sagte (lt. Aussage meines Vaters) das es neu berechnet wird und mir soviel garnicht zustehen würde.
Nun bin ich verwirrt. Wieso steht im Bescheid die Summe von 478, 84€ wenn es mir dann doch nicht zusteht?

Antworten (2)
Ja

Ja das habe ich auch beantragt

478 € muss er nicht zahlen ...

Unterhaltsbedarf 670 €
abzgl. eigenes Einkommen 341, 03 € (ggf. bereinigt um deinen ausbildungsbedingten Mehrbedarf)
abzgl. dein Kindergeld 184 €

Verbleibt ein Unterhaltsanspruch von rund 145 €. Dieser Betrag ist zwischen beiden Elternteilen, im Verhältnis ihres Einkommens aufzuteilen.

Bei einer Berufsausbildung und einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden als Bedarf für sonstige Aufwendungen die Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Auszubildenden in Höhe von 130 € monatlich je Kind zugrunde gelegt (§ 64 SGB III). Hast du diese auch beantragt?

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