Verkürzt sich der Urlaub wenn man in Mutterschutz geht?

Meine Frau geht jetzt in Mutterschutz und wir wüssten gerne, wie das mit ihrem Resturlaub ist.
Verfallen die Urlabstage, die ihr jetzt noch zustehen, oder werden diese irgendwie gutgeschrieben?
Wer kennt sich damit aus?

Antworten (2)

Meiner Meinung nach verkürzt sich dein Urlaubsanspruch nicht, wenn du in Mutterschutz gehst. Mutterschutz ist gesetzlich vorgeschrieben (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) und geht nicht zu Lasten des Urlaubsanspruches. Wenn du nach acht Wochen wieder arbeiten gehst, hast du wieder vollen Urlaubsanspruch.

Mutterschutzgesetz

Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 17 MuSchG).

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).

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