Verwirkung des Unterhalts von meinem Ex-Freund

Ich brauche dringenden Rat: Mein Ex-Freund und ich haben ein Kind mit 6 Monaten. Vor kurzem war die Trennung. Ich möchte Rat bei folgendem Problem: Mein Ex-Freund möchte für mich keinen Betreuungsuntehralt bezahlen, mit der begründung, dass ich ihn reingelegt habe. Er zeigte mir ein fingiertes attest, in dem drin stand, dass ich vor 4 Jahren die Gebährmutter entfernen lies. Das ist natürlich nicht so! Er hat mir angekündigt, dies dem Gericht vorzulegen, um damit in die Unterhaltsverwirkung zu gehen, weil ich ihn angeblich reingelegt habe. Gleichzeitig würde er mich wegen Urkundenfälschung und Betrug anzeigen. Kommt er damit durch? Natürlich hat er das Attest selbst fingiert und will dem Gericht dann erklären, dass ich es gefälscht hätte um ihm ein Kind unterzujubeln, denn sonst hätter er sich ja geschützt. Wie ist die Rechtslage? Wie weise ich ihm nach, dass ER das Attest gefälscht hat

Antworten (4)
Unterhaltsvorschuss + Beistandschaft

Wer andern eine Grube gräbt ... :-D

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Verwirkung des Unterhalts

Er hat sich noch einen weiteren Hammer erlaubt: Er hat mich wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angezeit und gefälschte Beweismittel vorgelegt. Nun hat er den Salat: U-Haft

*lach*

Sorry, aber dein ex ist genauso blöd wie meiner.

Lass ihn doch und vergiss nicht, ihn ebenfalls anzuzeigen z.b wegen Verleumdung, aber da berät dich die Polizei.
Hast du sowas schriftlich von ihm? Aufheben und alles dokumentieren.
Das Attest muss ja auch von einem Arzt ausgestelt worden sein und dann gibt es auch noch die Schriftanalyse.
Er will dich einschüchtern, lass ihn und sei stark.
Der Schuss wird gewaltig nach hinten losgehen.

Im übrigen.... wer lässt sich denn von seiner Freundin ein Attest vorlegen das die Gebärmutter entfernt worden sei? Hat der nie mitbekommen das du deine Monatsblutung hattest? Mein Ex hat sich ähnliches geleistet, war ein großer lacher vor Gericht.

Anwalt hinzuziehen ...

Wenn der Kindsvater solche Geschütze auffährt, solltest du dringend einen Anwalt hinzuziehen.

http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/B/Beratungshilfe/index.php

Evtl. empfiehlt es sich auch ihn anzuzeigen. Neben Urkundenfälschung (§267 StGB), könnte hier auch der Straftatbestand der Erpressung (§ 253 StGB) erfüllt sein.

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