Vögel im Rolladenkasten - Kann man den Aufwand als Mietreduktion geltend machen?

Als wir im März 2016 in die Wohnung zogen, wurde uns bereits gesagt, dass Vögel in unseren Rolladenkasten niesten. (Dies wurde auch bei der Wohnungsabnahme dokumentiert.) Da wir die Vögel nicht beim brühten stören wollten (Artenschutz usw.) liessen wir dies zu. Durch den gesamten Sommer begleiteten uns die Vögel mit ihrem, irgendwann sehr nervigen, gesang!

Um dies im Jahr darauf zu verhindern, versuchten wir im Frühjahr 2017, so oft es ging, die Rolladen zu bewegen, so dass sich die Vögel "gestört" fühlten und keine Nester mehr bauten.
Leider ohne Erfolg! im Gegenteil, wir haben das Gefühl, es sind noch mehr geworden!
Nun ist es Oktober und ich habe heute Morgen schon wieder Vögel kommen und gehen sehen.

Leider geht uns langsam die Geduld aus.

Nun möchte ich Sie fragen, ob wir eine Mietreduktion beantragen können?
Wir betreiben einen sehr grossen Aufwand mit dem Reinigen der Verschmutzungen an den Fenstern sowie dem regelmässigen Auf- und Zudrehen der Rolladen.

Antworten (1)

Grund für eine Mietminderung sehe ich nicht. Man kann das Zuflugsloch der Vögel in den Rolladen verdichten und der Spuk ist vorbei.

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