Info zur Hausratversicherung
Will Ihr Mieter seinen Hausrat versichern, ist das allein seine Sache, denn das ist keine umlegbare Betriebskostenposition.
Die versicherten Risiken sind Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Sturm-, Hagel-, Explosions-, Brand-, Leitungswasserschäden.
Sie dürfen nur die Kosten von solchen Räumen und Gebäudeteilen umlegen, die von den Bewohnern gemeinsam genutzt werden wie z.B. die Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, der Fahrkorb des Aufzugs. Dazu zählt auch das Putzen der Fenster in diesen Bereichen. Dann dürfen Sie auch die dafür entstehenden Personalkosten und Reinigungsmittel umlegen.
von http://www.meineimmobilie.de/Lexikon/Betriebskostenlexikon/reference.node-Betriebskostenlexikon.alabel-bkl-Hausratsversicherung.html
Gruss vom HausMeister