Was tun bei Nichtanerkennung eines Arbeitsunfalls?

Guten Morgen! Ein Bekannter von mir hatte einen Arbeitsunfall, bei dem er auf den Kopf gefallen ist. Er hatte einen Schädelbruch, der soweit zwar wieder verheilt ist, wobei aber sein Riechsinn immer noch fehlt und scheinbar auch nicht mehr wiederherstellbar ist. Nun wird von der Berufsgenossenschaft dieser Unfall nicht anerkannt. Dagegen will er dagegen angehen. Wie und wo macht man das, an wen kann man sich in so einem Fall wenden?

Antworten (1)

Wenn ein Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft nicht anerkannt wird, dann sollte man sich einen Arbeitsrechtler als Anwalt holen und Klagen. Eine Klage ist zwar oft ein langer Weg, aber wenn man alle Fakten hat und fest davon überzeugt ist, daß es sich um einen Arbeitsunfall handelt, dann wird man den Prozess auch gewinnen. Es gibt den Spruch: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Dieses Motto ist ganz gut und man ist dann auch entsprechend motiviert.

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