Welche Droge könnte das gewesen sein?

Hallo, ich bin vor Jahren vielfach vergewaltigt worden und bei einigen Malen waren dabei eine Art KO-Tropfen gegen mich eingesetzt worden. Ich würde mich freuen, wenn es qualifizierte Ideen gäbe zu den Symptomen, die ich gleich beschreibe, was das wohl war...

GHB schließe ich aus, da ich keine Gedächtnisaussetzer habe.
Aber es war wohl durch ein Getränk verabreicht worden.

Ich hatte erst Schwindelgefühl
Taubheit der Muskeln bis hin zu sehr eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit
Artikulationsprobleme (nur undeutliches Nuscheln)
Kopfschmerzen
immer wieder kurzes Wegtreten in eine Art Dämmerzustand
verlangsamte Wahrnehmung dessen, was um mich herum passierte

aber ich kann mich an das was passierte erinnern und habe sogar Gesagtes der anderen Person noch in Erinnerung

Wäre dankbar für sinnvolle Beiträge

Antworten (3)
Sheena

Dies kann man nur am Blutbild nachweisen. Es wird sich um 4-Hydroxybutansäure handeln. γ-Hydroxybuttersäure γ-Hydroxybutansäure
4-Hydroxybuttersäure HGHB steht für die freie Säure GHB (Sammelbez. mit Salzen) γ-Hydroxybutyrat (Salz) Oxybat (Salz) Anetamin (Na-Salz).

Wenn du intresse hast, das du mich an der im Profil befindlichen Mail erreichen. Ich gebe es meinen Vater für die Gerichtsmedizin mit. Deine Abhandlung im Beitrag ist zu ungenau.

Hmmm

Danke für die Antwort. LSD - habe ich bisher nicht in Betracht gezogen - werde ich mich mal näher mit beschäftigen.
Es ist heute sicherlich nichts mehr nachweisbar - es ist 10 Jahre her. Mir ist es egal, ob die Verabreichung irgendeiner Substanz strafbar war/ist - das was resultierte, war in jedem Falle strafbar.
Mir geht es darum, das ich mich inzwischen endlich mit dem Erlebten intensiv auseinander setze und auch wissen möchte, was ich da uU eingeflößt bekommen habe.
Hinzu sollte man vielleicht noch erwähnen, das ich damals extrem untergewichtig war (1, 80 bei ca 40-45 kilo) und 19 Jahre alt war.

Wer noch weitere Ideen hat, bitte gern schreiben - ich bin in jedem Falle dankbar und werde dann recherchieren.

Seehna

Die Benutzung von K.-o.-Tropfen ist strafbar und begründet für sich genommen bereits den Tatbestand der Körperverletzung nach §223 StGB. Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, die durch die Verabreichung von K.o.-Tropfen keine Gegenwehr leisten können, wird zudem nach deutschem Recht gemäß § 179 StGB mit bis zu 10 Jahren Haft, nach österreichischem Recht gemäß § 205 StGB bestraft.

Es müssen keine k.o troffen gewessen sei. Deine Beschreibung hört sich mehr nach LSD an in einer bestimmten Zusammensetzung. Meist wird als k.o
folgendes genommen verweis:

QUADROPLEX KO 7

Man kann dies nur am Bultbild nachweisen.

Susi

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