Wie wird die 6 wöchige Lohnfortzahlung gerechnet, wenn man noch eine andere Krankheit bekommt?

Meine Arbeitskollegin ist seit drei Wochen krank und das wird leider auch länger dauern.
Jetzt ist noch eine andere Krankheit dazugekommen und sie ist auf diese neue Krankheit nochmal krankgeschrieben worden.
Wie sieht das bei der Berechnung der sechs wöchigen Lohnfortzahlung aus. Beginnt die mit dem Zeitpunkt der neuen Krankschreibung oder bleibt das bei dem alten Beginn vor drei Wochen?

Lg Karina

Antworten (2)
@Uwe

> Wenn sie in den 6 Wochen erscheint und dann erst krank geschrieben
> wird, zählt die Zeit wieder von vorne.

Das ist nicht richtig.
Hier ein Link, der die Frage umfassend beantwortet:
http://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/dauer-der-entgeltfortzahlung/

Da der Arbeitgeber über die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht unterrichtet wird, sind die Krankenkassen befugt, einem Arbeitgeber mitzuteilen, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht (§ 69 Abs. 4 SGB X). Die Übermittlung von Diagnosedaten an den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Lohnfortzahlung

Hallo Karina,
deine Kollegin wird nach 6 Wochen in das Krankengeld geschrieben, da ihr Arbeitgeber nicht den Grund der Krankheit, sondern nur die Arbeitsunfähigkeit aus Gründen der Schweigepflicht mitgeteilt bekommt. Wenn sie in den 6 Wochen erscheint und dann erst krank geschrieben wird, zählt die Zeit wieder von vorne.
Wenn du im Arb.schutzgesetz zu Krankengeld googelst, findest du den genauen Worttext der Gesetzgebung dazu.

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