Zwei Personen stoßen zusammen weil sie aufs Smartphone geschaut haben - wer haftet für Schaden?

Es musste ja mal so kommen, denn meine Freundin ist total fixiert auf ihr Smartphone und schaut selbst beim Gehen durch die Stadt fast ununterbrochen auf das Teil.
Nun ist sie gestern mit einer Frau zusammengestoßen, die das gleiche "Leiden" hatte.
Dabei fiel das Smartphone der Frau auf den Boden und das Display ist kaputt.
Wer kommt für den Schaden auf?

Antworten (2)
@lilly23

Ein interessanter Fall! Zwei unachtsame Smartphone-Besitzer und ein kaputtes Handy.
Wenn beide Handys runtergefallen wären, dann könnte man das als "Pech gehabt" abtun. Aber in diesem Fall, hat nur einer den Schaden und der wird versuchen, dem anderen die Schuld aufzuhalsen. Eine Überwachungskamera wäre hier von Vorteil, denn die Fortbewegungs-Geschwindigkeit war bei beiden, sicher nicht die gleiche.
Der Schnellere hat in diesem Zwist zweifellos die schlechteren Karten. Er hat mit seiner Hektik den Unfall verursacht und muß daher die Reparatur bezahlen, vorausgesetzt, es war nicht sein eigenes Handy, daß beschädigt worden ist.
Diese Fälle werden sich in Zukunft häufen und die Versicherungen werden sehr rasch darauf reagieren, mit einer "Zusammenstoß-Zusatzversicherung".
Thomasius

Hallo Lilly,

Ich würde das als "dumm gelaufen" abhaken. Unabhängig davon, ob deine Freundin nun mit einer anderen Person oder einem Laternenpflahl kollidiert ist, beruht der Unfall auf ihrer eigenen Unachtsamkeit, für die vielleich noch die Hausratversicherung einspringen könnte, glaub' ich aber eher nicht.
Als Fahrzeugführer hätte sie sich strafbar gemacht - was war sie hier anderes, als ein Verkehrsteilnehmer?
Als Unfallgegner gäb's von mir garantiert nix.

Liebe Grüße
Klausi

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